Einschreiben mit Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
sktr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben mit Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung

Guten Tag,

ich habe heute ein Einschreiben bekommen mit einer Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Grund dafür waren zu wenig angebene Einnahmen bei einem meiner Auftraggeber.

Ich habe kürzlich detaillierte Angaben über meine Einnahmen 2014/2015 ans Finanzamt schicken müssen, dadurch ist das offenbar heraus gekommen. Meine Steuer mache ich mit Hilfe einer Buchhalterin, diese hat mir die betreffende Übersicht als Excel geschickt. Leider musste ich feststellen, dass nach Konto-Abgleich tatsächlich 2 Rechnungen zu wenig in der Auflistung standen. Ich gehe davon aus, dass der Fehler bei mir liegt, denn ich bin leider ein Chaot in solchen Angelegenheiten.

Ich habe jetzt Zeit, mich innerhalb eines Monats zu äußern. Erschwerend kommt dazu, dass noch die Erklärungen der letzten 2 Jahre ausstehen. Nebst zu erwartender Nachzahlungen. Ich habe den Kopf in den Sand gesteckt, weil ich Anfang 2018 meine beiden Hauptkunden verloren habe und den vorhandenen Puffer aufbrauchen musste.

Ich weiß leider nicht, wie ich jetzt vorgehen soll. Außerdem mache ich mir Sorgen, dass morgen früh um 4:00 eine Hausdurchsuchung gemacht wird. Kann das passieren, auch wenn mir im Schreiben die Möglichkeit gegeben wird, mich zu äußern? Ich bin hoffnungslos überfordert.

Ich wäre sehr froh über ein paar Tipps, wie ich das angehen kann.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
Erschwerend kommt dazu, dass noch die Erklärungen der letzten 2 Jahre ausstehen. Nebst zu erwartender Nachzahlungen. Ich habe den Kopf in den Sand gesteckt, weil ich Anfang 2018 meine beiden Hauptkunden verloren habe und den vorhandenen Puffer aufbrauchen musste

Hier könnte ebenfalls eine Steuerhinterziehung vorliegen.
Die Frist für 2016 war bereits am 31.05.2017 abgelaufen.

Zitat:
Außerdem mache ich mir Sorgen, dass morgen früh um 4:00 eine Hausdurchsuchung gemacht wird. Kann das passieren, auch wenn mir im Schreiben die Möglichkeit gegeben wird, mich zu äußern?

Eher nicht, da gewöhnlich die Bekanntgabe der Einleitung i.R.d. Durchsuchung erfolgt. Wäre ja blöd, jemandem die Einleitung bekanntzugeben und ihm Möglichkeiten der Vertuschung zu geben.
Und falls Sie vielleicht nur 500 EUR hinterzogen haben sollten und kein Verdacht auf weitere Hinterziehung besteht, dürfte das eher auch nicht der Fall sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

M. E. wurde hier Kontrollmaterial abgeglichen und dabei die Differenz festgestellt und im Anschluss daran das Verfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeleitet.
Eine Hausdurchsuchung hale ich in diesem Zusammenhang für unwahrscheinlich aus den bereits von Cybert genannten Gründen.
Wenn die Erklärungen der letzten 2 Jahre (ich gehe davon aus 2016 und 2017) noch ausstehen würde ich diese umgehend und vollständig nachreichen, wenn diese bislang nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren.

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