Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und bräuchte bitte mal Hilfe in Sachen Finanzamt. Folgendes:
Ich habe mit meinen Mann zusammen eine ESt-Erklärung 2017 Einzelveranlagung, mit hälftiger Aufteilung der außergew. Belastungen abgegeben, da so mehr Erstattung rauskam. Dann kam
der Bescheid von meinem Mann mit 400,- weniger Erstattung, da sie die ag Belastungen vom Mann (die Pflegefahrten zu Eltern etc) in von ca. 3000,-€ nicht anerkannt haben. Mein Bescheid kam eine Woche später, mit auch 400,-€ weniger. Nun hat mein Mann beim Finanzamt angerufen und erfolgreich geklärt, dass ag Belastungen, (nur noch eine Bestätigung hinschicken) wie beantragt- anerkannt werden. Und es folgt nun nach Telefonat automatisch ein neuer Bescheid.
Nun nach 6 Wochen kam der neue Bescheid von meinen Mann mit 400,- mehr Erstattung. Prima.
Doch ich bekam keinen geänderten Bescheid!!!! Nach Telefonat mit FA, weil ich keinen fristgerechten Einspruch eingelegt habe !!! Wir dachten aber, dass geht mit den damals klärenden Telefonat wg Änderung agBelastungen, dann auch zwangsweise automatische Änderung von meinem Bescheid. Beim Streichen der Kosten ging ja vom FA auch bei mir dann automatisch.
Gibt es irgendeinen Rat oder Tipp, wie ich noch an meine 400,- € komme? Und beim Mann sind ja nur die Hälfte aB zum Ansatz gekommen und die andere/meine Hälfte ?ist wo?? Ungerecht !!
Weiß jemand nen Rat?
Liebe Grüße
- Rakete33 -
Einspruch Einzelveranlagung
15. Dezember 2018
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Frage vom 15. Dezember 2018 | 15:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Einzelveranlagung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 13:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, ich werd es mal versuchen, aber ich glaube auch nicht, dass sie meinen Bescheid noch ändern.
Ich dachte wirklich, wenn das FA den Bescheid von meinen Mann ändert (mit den hälftigen ag Belastungen), dass dann folglich automatisch auch mein Bescheid geändert wird.
Falsch gedacht!
Und jetzt?
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