Einspruch Grundsteuer, Finanzamt lehnt ab.

30. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Barete
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Grundsteuer, Finanzamt lehnt ab.

Hallo Leute,
es kam Post vom Finanzamt, mein Einspruch wurde abgelehnt.

Ich muss zugeben, ich sehe bei dem ganzen Grundsteuer Zirkus nicht durch und habe Einspruch eingelegt, weil jeder sagte das muss man grundsätzlich machen.

Mit der Antwort vom Finanzamt kann ich jetzt auch nicht viel anfangen, sollte ich jetzt einfach einen Rückzieher machen oder hartnäckig bleiben?

Hier mal mein Einspruch, das ist ein Textbaustein den ich irgendwo gefunden hatte.

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid XYZ ein. Die dem Bescheid zugrunde
liegenden gesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes sind m. E. verfassungswidrig. Die Grundsteuerwerte
werden in einem typisierten Verfahren ermittelt. Bei der Wertbestimmung des Grund und Bodens besteht ein
Anpassungsverbot an einen evtl. niedrigeren gemeinen Wert, weshalb objektspezifische Besonderheiten nicht
berücksichtigt werden können. Es besteht auch keine Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten oder
sonstige aussagekräftige Unterlagen den Nachweis zu führen, dass der tatsächliche gemeine Wert niedriger ist. Dies
verletzt das verfassungsrechtliche Gebot des Übermaßprinzips. Wenn die Festsetzung der Grundsteuer durch die
Gemeinde an den Wert des Grundstücks anknüpfen soll, muss der Wert des Grundstücks realitätsgerecht ermittelt
werden. Die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer stehen zudem erst fest, nachdem die Gemeinden die
Grundsteuerbescheide erlassen haben. Dann werden die (anzufechtenden) Grundlagenbescheide in nahezu allen
Fällen bereits in Bestandskraft erwachsen sein. Aufgrund der zeitlichen Diskrepanz zwischen dem Erlass der
Grundlagen- und Folgebescheide verstoßen die Grundlagenbescheide gegen den staatlichen
Bestimmtheitsgrundsatz. Ich beantrage deshalb das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO bis
die finanziellen Konsequenzen der Bescheide klar ersichtlich sind. Zudem kommt auch aufgrund bereits anhängiger
Musterverfahren bei verschiedenen Finanzgerichten ein Ruhen des Verfahrens in Betracht. Ich stimme einem solchen
Ruhen des Verfahrens bereits jetzt zu. Darüber hinaus liegen wegen der derzeit beim BFH anhängigen
Beschwerdeverfahren gegen die Beschlüsse des FG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023, auch die Voraussetzungen der
sog. Zwangsruhe vor. Für den Fall, dass Sie meinen Ausführungen nicht folgen und Anträgen nicht entsprechen
wollen, beantrage ich die Erörterung des Sach- und Rechtsstands.
Zu dieser Begründung des Einspruchs wird die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung sowie des
Grundsteuermessbetrags vom 03.01.2024 ein.
Aktenzeichen des Bescheids ist XYZ
Begründung:
Ich beantrage die Trennung der wirtschaftlichen Einheit in zwei separate Aktenzeichen.
Das Grundstück Gemarkung XYZ, Flur X, Flurstück XYZ soll sein eigenes Aktenzeichen bekommen.
Grund: Es gibt keinen direkten Weg von diesem Flurstück zum Wohnhaus, es muss erst eine öffentliche Fläche
betreten werden um das Flurstück betreten zu können.
Das besagte Flurstück ist kein Bauland, auf diesem Flurstück liegt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
zugunsten der Stadt XYZ. Das Grundstück darf nicht mit Gebäuden oder Bauwerken im Sinne der
Brandenburgischen Landesbauordnung bebaut werden.
Dieser Einspruch wurde mit dem Bearbeiter des ursprünglichen Aktenzeichen so abgesprochen.
(Nach einem Telefonat mit dem Finanzamt)

Jetzt Die Antwort vom Finanzamt abgekürzt:

Die beantragte Aussetzung der Vollziehung setzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit voraus. Nach Prüfung der Sachlage sehe ich hier keine Zweifel.

Ich weiße vorsorglich darauf hin das bei einer Trennung in zwei wirtschaftliche Einheiten sich der Grundsteuerwert im ganzen erhöhen wird.

Der Antrage auf Aussetzung kann nicht stattgegeben werden.

Ich werde gebeten den Einspruch zurückzunehmen. Die Rücknahme ist nur wirksam wenn ich das Schriftlich erkläre. Ein Vordruck wurde mit versendet.

Dort steht:

Ich nehme den Einspruch gegen den Berscheid über den Grundsteuerwert vom xx.yy.ZZZZ zurück.

Sollte ich das unterschreiben und gut?
Grund der Trennung, wurde mir vom Finanzamt so empfohlen, Haus und Garten haben jeweils eine eigene Flurstücks Nummer, das Haus hat eine größere Steuerlast als der Garten, eine Trennung würde die Kosten senken.





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat (von Barete):
eine Trennung würde die Kosten senken.

Sicher? Das Finanzamt behauptet:
Zitat (von Barete):
Ich weise vorsorglich darauf hin das bei einer Trennung in zwei wirtschaftliche Einheiten sich der Grundsteuerwert im ganzen erhöhen wird.


Zitat (von Barete):
mein Einspruch wurde abgelehnt.

Nein, wurde er nicht. Lediglich die Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt.

Zitat (von Barete):
Sollte ich das unterschreiben und gut?

Das hängt davon ab, was richtig ist. Sinkt die Steuer durch eine Aufteilung oder erhöht sie sich.

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