Hallo!
Ich habe ein Schreiben vom FA erhalten, nachdem ich ein Einspruch auf Pendlerpauschale gestellt habe. Ich versteh nicht was die meinen, könnt ihr mit bitte helfen! Danke
Hier der Text:
der am xxx ergangene Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjar 2007 ist gem.
§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
der Abgabenordnung vorläufig wegen der in den Erläuterungen aufgeführten anhängigen Verfahren. Dazu gehört auch die Anwendung des § 9 EStG
in der Fassung des Steuerländergesetzes 2007. Ein zusätzlicher Einspruch ins nicht notwendig. Bitte nehmen Sie den o.g. Einspruch deswegen zurück...
Einspruch Penderpauschale
1. Oktober 2008
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Frage vom 1. Oktober 2008 | 19:04
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Einspruch Penderpauschale
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2008 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Im Extremfall wird der Einspruch zurückgewiesen, was dazu führt, dass man selbst klagen muss.
Wenn man jedoch den Einspruch zurückzieht, dann kann man sich für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält, auf den Vorläufigkeitsvermerk berufen.
Ich empfehle daher, den Einspruch zurückzuziehen.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2008 | 11:44
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
quote:
Im Extremfall wird der Einspruch zurückgewiesen, was dazu führt, dass man selbst klagen muss.
Wenn man jedoch den Einspruch zurückzieht, dann kann man sich für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält, auf den Vorläufigkeitsvermerk berufen.
imho bleibt der Vorläufigkeitsvermerk auch nach einem abgelehnten Einspruch bestehen.
Trotzdem empfehle natürlich auch ich, den Einspruch zurückzuziehen
MfG Stefan
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