Einspruch Solidaritätszuschlag

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Einspruch Solidaritätszuschlag

Hallo,
1. wenn A Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag stellt, gilt das rückwirkend? wenn ja, bis zu welchem Jahr?

2. Gibt es im Netz gute Musterbriefe?

3. Muß A dann bis nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung, ausgewertet ist, warten? und dann erst Einspruch erheben?

Vielen Dank
Gruß
September1



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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