Hallo,
1. wenn A Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag stellt, gilt das rückwirkend? wenn ja, bis zu welchem Jahr?
2. Gibt es im Netz gute Musterbriefe?
3. Muß A dann bis nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung, ausgewertet ist, warten? und dann erst Einspruch erheben?
Vielen Dank
Gruß
September1
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Einspruch Solidaritätszuschlag
26. November 2009
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Frage vom 26. November 2009 | 15:52
Von
Status: Schüler (275 Beiträge, 81x hilfreich)
Einspruch Solidaritätszuschlag
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#1
Antwort vom 26. November 2009 | 17:02
Von
Status: Schüler (368 Beiträge, 142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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