Ich will Einspruch gegen den Steuerbescheid meines Kindes (9 Jahre) erheben.
Der Einspruch beruht darauf, dass ich noch weitere Unterlagen über Zinseinkünfte im Schreibtisch gefunden habe, sodass ich die abgeführten Kapst und Sol zurückfordern kann.
Wie formuliere ich die Begründung des Einspruchs?
Einspruch Steuerbescheid - Begründung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, braucht einfach nur Einspruch eingelegt und die neuen Tatsachen dargelegt zu werden.
Wenn allerdings die Einspruchsfrist schon vorüber ist und man wegen gefundener Unterlagen nachträglich Steuern zurück haben will, wird es haarig. In solchen Fällen muß dargelegt werden, daß den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden an dieser Versäumnis trifft (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
). Bei in der Schublade vergessenen Unterlagen dürfte da ein Problem entstehen, aber versuchen könnte man es natürlich trotzdem.
Für die Zukunft vielleicht einfach eine NV-Beschinigung beantragen.... ("Nicht-Veranlagung")
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@fix,
bei neuen Tatsachen, die nachträglich bekannt werden und die zu einer höheren Steuer führen, ist ein Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich. Wenn die nachträglich erklärten Zinseinnahmen zu einer höheren Einkommensteuer führen, sind auch die anrechenbaren Kapitalertragsteuern in voller Höhe zu berücksichtigen.
mfG
HGS
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"Habe Gottvertrauen, binde aber dein Kamel gut an.
(Persisches Sprichwort)
"
@hg
Das ist wohl richtig. Aber wenn dem Kind eine NV-Bescheinigung zusteht, dann fallen auch nach dem Auffinden der belege 0€ Steuern an.
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