Einspruch Steuerbescheid - Begründung

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
suppel
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 3x hilfreich)
Einspruch Steuerbescheid - Begründung

Ich will Einspruch gegen den Steuerbescheid meines Kindes (9 Jahre) erheben.
Der Einspruch beruht darauf, dass ich noch weitere Unterlagen über Zinseinkünfte im Schreibtisch gefunden habe, sodass ich die abgeführten Kapst und Sol zurückfordern kann.
Wie formuliere ich die Begründung des Einspruchs?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, braucht einfach nur Einspruch eingelegt und die neuen Tatsachen dargelegt zu werden.

Wenn allerdings die Einspruchsfrist schon vorüber ist und man wegen gefundener Unterlagen nachträglich Steuern zurück haben will, wird es haarig. In solchen Fällen muß dargelegt werden, daß den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden an dieser Versäumnis trifft (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ). Bei in der Schublade vergessenen Unterlagen dürfte da ein Problem entstehen, aber versuchen könnte man es natürlich trotzdem.

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#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Für die Zukunft vielleicht einfach eine NV-Beschinigung beantragen.... ("Nicht-Veranlagung")

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#3
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

@fix,

bei neuen Tatsachen, die nachträglich bekannt werden und die zu einer höheren Steuer führen, ist ein Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich. Wenn die nachträglich erklärten Zinseinnahmen zu einer höheren Einkommensteuer führen, sind auch die anrechenbaren Kapitalertragsteuern in voller Höhe zu berücksichtigen.

mfG
HGS

-----------------
"Habe Gottvertrauen, binde aber dein Kamel gut an.
(Persisches Sprichwort)
"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

@hg
Das ist wohl richtig. Aber wenn dem Kind eine NV-Bescheinigung zusteht, dann fallen auch nach dem Auffinden der belege 0€ Steuern an.

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