Hallo,
ich habe meinen Steuerbescheid bekommen und dabei festgestellt, daß ich die Entferungsangaben bis zum Arbeitsplatz vergessen habe. Kann ich das über einen Einspruch noch korrigieren?
Markus
Einspruch Steuererklärung
5. August 2005
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Frage vom 5. August 2005 | 18:11
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Einspruch Steuererklärung
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#1
Antwort vom 6. August 2005 | 08:01
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
Ja.
Solange die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können auch eigene Fehler per Einspruch korrigiert werden, da die Sache noch nicht rechtskräftig ist.
#2
Antwort vom 6. August 2005 | 09:22
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
hallo fix,
das sind aussagen, die man hören will. warum rufen die jungs beim finanzamt eigentlich nicht mal bei so einem offensichtlichem fehler an?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. August 2005 | 15:23
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Warum wohl?
Weil sie Kohle brauchen!
Außerdem: Es könnte ja sein, dass Dein Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet hat. Dann darfst du sie gar nicht abziehen. Soooo offensichtlich ist der Fehler also gar nicht...
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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