Hallo,
der Titel ist schon die Frage. Es ist wahrscheinlich eine schlechte Idee. Ich habe versucht die Abgabenordnung zu verstehen aber als Laie ist es schwierig die Sätze und Zusammenhänge zu verstehen.
Nach den meisen § ist die Frist für einen Einspruch 1 Monat nach Bescheid bzw. bis zur Vollstreckung.
Es gibt jedoch einen § bei dem die Frist erst Ende des Jahres abläuft § 346 AO "Unrichtige Sachbehandlung".
Ich konnte leider nicht herausfinden was genau eine "unrichtige Sachbehandlung" ist und ob der Paragraph in dem Fall anwendbar ist (das Finanzamt hat übermittelte Formulare ignoriert auf denen Zwangsgelder basieren). Ich habe jedoch viele Fristen nicht eingehalten.
Viel schlimmer kann der Fall auch nicht mehr werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder versteht den Gesetzestext?
Mit freundlichen Grüßen
Einspruch Zwangsgeld Monate nach Vollstreckungsersuchen Finanzamt
30. August 2023
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Frage vom 30. August 2023 | 21:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Zwangsgeld Monate nach Vollstreckungsersuchen Finanzamt
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#1
Antwort vom 31. August 2023 | 06:32
Von
Status: Student (2262 Beiträge, 605x hilfreich)
Im §346 AO geht es um Kosten der Vollstreckung, nicht um den zu vollstreckenden Verwaltungsakt -hier: Zwangsgeldfestsetzung- selbst.
Außerdem eröffnet der § dem FA die Möglichkeit diese Kosten ein Jahr lang zu erheben.
taxpert
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