Einspruch auf Steuerbescheid nach 2 Jahren?

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
=Paul=
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch auf Steuerbescheid nach 2 Jahren?

Hallo zusammen!

Ich habe eine folgende Situation...
2002: Technikerschule ganzes Jahr, hohe Werbungskosten, in den Ferien 1 Monat gejobbt
2003: Abgabe der ESt bei der FA KA, erstattet Lohnsteuer vom Ferienjob, anerkannt nur die Pauschale (1044€ )
2003: bis August T-Schule, danach Arbeit
2004: Abgabe der ESt bei der FA SZ inkl. Steuerbescheides vom 2002, erstattet fast alles richtig, fast alle Werbungskosten, sind nur paar Sachen vergessen worden, also Einspruch.

Was ich später erfahren musste: weil ich im 2002 wenig Steuer bezahlt habe und nur einen kleinen Betrag zurückbekommen (LS ca. 200€ ) konnte, musste ein Verlustvortrag über den Restlichen Betrag erstellt werden. Fazit: FA hat 2 Fehler gemacht, die ich aus Unwissenheit nicht gesehen habe. 1. Fehler: anerkannt wurde nur die Pauschale, statt der entstandenen Werbungskosten (ca 6.000€ ), 2. Fehler: kein Verlustvortrag erstellt
Darum kann der FA SZ auch keine Kosten aus 2002 im 2003 geltend machen.

Die Frage ist: kann ich nach fast 2 Jahren noch irgendwie den FA KA dazu bringen den Steuerbescheid von 2002 richtig zu machen? Oder gibt es andere Wege oder Alternativen für die Gerechtigkeit? Ich weiss, wenn ich so ein Fehler gemacht hätte als Privatperson, würde FA auch noch nach 10 Jahren an das Geld rankommen. Und für uns ist nur eine Frist von einem Monat??? :(

-- Editiert von =Paul= am 24.09.2004 00:01:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Grundsätzlich können bereits rechtskräftige Bescheide nur geändert werden, wenn neue Tatsachen bekannt werden und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, daß sie erst nachträglich bekannt werden. Die Festsetzungsfrist ist ja noch nicht abgelaufen.

Wenn man Werbungskosten in Höhe von X geltend macht und das FA nur Y anerkennt, muß das eigentlich auffallen, da man seinen Steuerbescheid schon durchlesen muß. In so einem Falle wird man kaum etwas machen können.

Wenn man als steuerrechtlicher Laie die Vordrucke nicht richtig versteht oder diese unklar sind, so daß man versehentlich diese Kosten gar nicht geltend gemacht hat, könnte man es mit einem Änderungsantrag nach § 173 AO (neue Tatsachen bekanntgeworden usw.) versuchen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da kannst Du leider nichts mehr machen.

Ich weiss, wenn ich so ein Fehler gemacht hätte als Privatperson, würde FA auch noch nach 10 Jahren an das Geld rankommen.

Das ist falsch. Wenn das Finanzamt aufgrund wahrer und korrekter Angaben zu einem Sachverhalt eine falsche Entscheidung trifft, dann kann es den Steuerbescheid auch nicht mehr ändern.

Die 10-Jahresfrist gilt nur bei Steuerhinterziehung, also bei einer vorsätzlichen falschen Angabe von Deiner Seite.

Ob die Kosten der Technikerschule als Werbungskosten anzuerkennen sind, ist in der Rechtssprechung nicht ganz eindeutig. Das Finanzamt hat hier also keinen Fehler gemacht, sondern nur das EStG anders ausgelegt, als Du. Es hat die Technikerschule als Berufsausbildung gewertet und somit zurecht die Kosten nicht anerkannt.

Daneben wäre es doch sehr leicht gewesen, den Steuerbescheid dahingehend zu überprüfen, ob Deine Angaben in vollem Umfang anerkannt wurden. Das hast Du versäumt. Mindestens bei Fehler 1 kannst Du Dich nicht auf Unwissenheit berufen, da dies deutlich aus dem Steuerbescheid hervorgeht.

Fehler 2 ist eigentlich kein Fehler, da der Verlustvortrag automatisch berücksichtigt wird, wenn Fehler 1 nicht aufgetreten wäre. Du machst es Dir also sehr einfach, dem Finanzamt KA jetzt die Schuld zuzuweisen. Dass Du den Steuerbescheid 2002 nicht sorgfältig geprüft hast, musst Du Dir schon selbst zuschreiben.

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