Hallo,
meine geschiede Frau und ich haben für das Jahr 2004 eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Wie bei der Scheidung vereinbart sollte jeder die Hälfte der Rückerstattung bekommen. Nun ist der Bescheid gekommen und das Finanzamt hat das auch so angenommen. Jetzt will sie aber nichts mehr davon wissen und will die ganze Summe alleine haben. Kann sie alleine gegen den Bescheid Einspruch einlegen, den sie ja selber unterschrieben hat?
Gruß
Leonardo
-- Editiert von leonardo244 am 26.09.2005 10:41:52
Einspruch bei gemainsamer Veranlagung
Warum sollte sie denn gegen den für sie günstigen Bescheid Einspruch einlegen?
Miledy
Sie will die ganze Summe und nicht mehr teilen. Mit dem Einspruch will sie mich unterDruck setzen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist totaler Unsinn. Sie sollten sich einigen. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Aufteilung beim Finanzamt zu beantragen, was den Nachteil hat, das Sie nach der Grundtabelle veranlagt werden. Das geht aber nur, wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Bei der Grundtabelle können Sie beide mit einer Nachzahlung rechnen.
Miledy
Die rechtliche Situation sieht so aus, dass Deine Frau ein Anrecht darauf hat,. so behandelt zu werden, als wenn eine getrennte veranlagung durchgeführt worden wäre. Die dadurch entstehenden Nachteile musst Du ihr ausgleiche, was sogar dazu führen kann, dass Du Deiner Frau eine höhere Summe erstatten musst, als das, was Du als Steuererstattung erhälst.
So etwas passiert dann sehr häufig, wenn die Frau in Steuerklasse V war.
Bei einer getrennten veranlagung würdest Du aber noch schlechter fahren, da dann das Finanzamt eine Steuernachzahlung von Dir fordern würde.
Die genaue Aufteilung kann nur jemand ermitteln, der in steuerlichen Dingen bewandert ist.
Solltest Du allerdings eine wirksame vereinbarung mit Deiner Frau über die Aufteilung der Steuererstattung haben, so ist diese natürlich gültig.
Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid kann jeder Ehegatte bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides alleine einlegen, auch wenn die Erklärung vorher mit unterschrieben wurde.
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