Einspruch beim Finanzamt bearbeitet, wann kommt neuer Bescheid?

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
franko33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch beim Finanzamt bearbeitet, wann kommt neuer Bescheid?

Hallo,

ich habe gegen meinen Bescheid vor ca. 5 Monaten Einspruch eingelegt, weil mir die AfA von meinem vermieteten Haus nicht anerkannt wurde. Anschließend wurden alle Belege von Baukosten (von mir und von meinem verstorbenen Opa) eingefordert die ich Ihnen komplett übersandt habe. Nun habe ich meine ganzen Belege zurück bekommen mit einem Schreiben worin steht der Bescheid wird nun erstellt und ich solle keine Rückfragen stellen.

Ich gehe mal davon aus dies ist ein gutes Zeichen oder? Eine Ablehnung sollte ja anders aussehen.

Jetzt wollte ich Fragen wie lange es ca. noch dauert bis ich den neuen Bescheid erhalte? Ich habe heute schon wieder die Erinnerung für die Vorauszahlung im Dezember erhalten und die ist wirklich deutlich zu hoch (weil mir ja die Afa aberkannt wurde und der ja noch nicht an den Einspruch angepasst wurde)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

1. Geänderter Bescheid
Im Normalfall dauert es etwa zwei Wochen, bis der geänderte Bescheid bei Ihnen vorliegt.

2. Vorauszahlungen
Das ürsprüngliche Achreiben des FA beinhaltete zwei von ein ander zu trennende Bescheide! Einmal die Festsetzung der Jahressteuer für das Jahr XX, und zu als zweites die Festsetzung von Vorauszahlungen für das laufende und die kommenden Jahre!

Mit Ihrem Einspruch haben Sie zunächst nur die Festsetzung der Steuer für das Jahr XX angegriffen. Der Einspruch wirkt zunächst nicht auf die zu leistenden VZ. Das hätte man im Einspruchsschreiben gleich mit erledigen können!

Ob die VZ nun mit dem geänderten Bescheid angepasst werden, hängt von verschiedenen Umständen ab. Zum eien natürlich daran, ob der Bearbeiter die Anpassung der VZ technisch überhaupt mit angestoßen hat. Daneben sind noch verschiedene Parameter in Bezug auf Zeitablauf und Höhe hinterlegt, die ggf. eine Änderung der VZ unterdrücken, ohne das der Bearbeiter das sieht.

Sie können jetzt schlicht abwarten, was im neuen Bescheid steht und dann ggf. noch die Herabsetzung der VZ beantragen. Dazu reicht ein Anruf! Oder Sie können auch jetzt bereits nachfragen und ggf. die Herabsetzung beantragen.

taxpert

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