Hallo,
ich habe vom Finanzamt die Aufforderung für die Einreichung der Steuer erhalten. ( Umgehend )
Diese habe ich dann eingereicht. Zwischen Erstellung des Steuerbescheides vom Finanzamt und absenden des Elektronischen Verfahrens nach Elster sowie per Einschreiben im schriftlichen Verfahren, sind 6 Tage vergangen. Im Steuerbescheid steht, dass keine Unterlagen vorlagen und ich nun geschätzt werde.
Wie kann das sein , wenn doch schon 6 Tage vorher das elektronische Verfahren vorlag ?
Sollte ich jetzt Einspruch einlegen oder ist dieses nicht nötig da auch erwähnt wird, dass ich meinen Steuerbescheid trotzallem nachreichen muss wegen evtl. Steuerschuld ?
Jetziger Bescheid nach Werbungspauschale hatte ein Plus.
Es würde aber zu meinen gunsten noch um etwa 450,- € gehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
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Einspruch gegen Steuerbescheid
15. Dezember 2012
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Frage vom 15. Dezember 2012 | 14:44
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 44x hilfreich)
Einspruch gegen Steuerbescheid
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2012 | 23:12
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1342x hilfreich)
Der Einspruch ist i.d.R. nicht nötig, wenn
1. der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist und
2. die Erklärung dem Finanzamt bereits vorliegt
Und jetzt?
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