Hallo,
kann man die Begründung im Einspruch gegen Steuerbescheid nachträglich ändern bzw. ergänzen, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, aber der bereits eingereichte Einspruch noch bearbeitet wird?
Folgende Situation. Ich bin Student und selbständiger Softwareentwickler. Ich habe Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid eingelegt, weil mir die Arbeitszimmer-Kosten nicht als Betriebsausgabe im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit anerkannt wurden. Der Einspruch wurde bisher noch nicht bearbeitet.
Nun habe ich erfahren, dass man Studiengebühren steuerlich absetzen kann. Das wusste ich nicht und habe sie deshalb gar nicht deklariert. Kann ich die Studiengebühren nachträglich deklarieren? Also, sozusagen meinen bereits bestehenden Einspruch um einen weiteren Punkt ergänzen. Geht das?
Einspruch gegen Steuerbescheid nachträglich ändern
25. März 2011
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Frage vom 25. März 2011 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen Steuerbescheid nachträglich ändern
#1
Antwort vom 25. März 2011 | 10:30
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 347x hilfreich)
Bei Einlegung eines Einspruchs wird der komplette Sachverhalt geprüft. Di kannst also den Einspruch erweitern um noch nicht berücksichtigte Tatbestände
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