Eintrag Kinder auf Steuerkarte

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
fussballmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag Kinder auf Steuerkarte

Hallo!
Ich wolte mal wissen wie ich ein Kind auf meine Steuerkarte bekomme wenn für dieses kein Kindergeld mehr gezahlt wird.....??????.....
Der Sachverhalt ist folgender....
Ich befinde mich im Privateninsolvenzverfahren und bin berufstätig, bekomme also den Pfändungsfreibetrag ausbezahlt, dieser richtet sich nach den unterhaltspflichtigen personen in meinem Haushalt.
So nun zum springenden Punkt.
Mein Sohn ist 22 Jahre und bekommt kein Kindergeld mehr und somit kann ich ihn also auch nicht auf die Steuerkarte eintragen lassen.
Da er aber auch kein Hatrz 4 bekommt da ich zu viel verdiene.....die gehen davon aus was ich wirklich verdienen würde nicht was ich bekomme wenn mir der Pfändbare betrag abgezogen bekomme.
Mein sohn bekommt nichts weil ich laut Hartz 4 ihn bis 25 Jahren unterstützen.
Ok ....kann ich auch noch verstehen.
Aber wenn ich ihn unterhaltpflichtig bin möchte ich ihn auch auf die Steuerkarte bekommen damit sich mein Pfändungsfreibetrag erhöht.
Also was muß ich jetzt tun damit ich ihn auf die Steuerkarte bekomme....?????....
LG
Anke

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fussballmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal schonen dank für die schelle antwort.
Kinderdeld bekommt man nur bis 21 oder das kind steht in der Ausbildung....dann gibt es geld bis 27 Jahren!
Ausbildung hat er nicht sucht aber.....
Also ist er wenn er 21 ist und ohne Ausbildung nichts mehr......
Es geht mir hierbei nicht umsteuerliche vorteile denn die hat man nicht wirklich mehr.
Wenn der Gesetzgeber sagt man muß für personen unterhalt aufbringen. dann sollte es doch auch die möglichkeit geben für den unterhaltzahlenden bei einer Insolvenz dieses zu berücksichtigen.
weiß was man da machen kann ?
LG
Anke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Evtl. käme eine Eintragung eines Freibetrags von bis zu 7.680 € auf der Steuerkarte als außergew. Belastung gemäß § 33a EStG in Betracht.

Das ist jedoch von den eigenen Einkünften und Bezügen des Sohnes abhängig sowie von seinem Vermögen.

Der Kinderfreibetrag an sich hat ja sowieso kaum Auswirkung, weil er sich nur bei den Zuschlagsteuern minimal ausgewirkt hat.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung:

http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/212/2125256d-9a32-5111-0104-397ccf4e69f2,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf

Dort Seite 5

-- Editiert von oerdiz1 am 26.12.2007 23:59:21

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