Meine Tochter 18 z.Z im Erziehungsurlaub mit ALG2 ist letztes Jahr ausgezogen bis Februar 2020 habe ich ihr Kindergeld erhalten und ihr weiter gereicht.
Jetzt bekommt sie Elterngeld und ALG2 im nächsten Jahr möchte Sie dann eine Ausbildung beginnen.
Müssen mein Mann und ich unseren Eintrag auf der Steuerkarte ändern lassen , oder reichen die Angaben bei der Steuererklärung?
Eintrag auf der Steuerkarte
Haben Sie sich versteuert?
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Wann hatte die Tochter ihren 18. Geburtstag?
Am 12.1.2020 wurde sie 18 Jahre alt.
Von uns bekommt sie gerade gar nichts an Geld.
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Da sie erst in diesem Jahr 18 geworden ist, muss der Eintrag auf der Steuerkarte nicht geändert werden. Ab 2021 löscht das Finanzamt den Eintrag automatisch. Wenn er Euch dann doch wieder zustehen würde, muss er beantragt werden. Spätestens ab Ausbildungsbeginn könnt Ihr dann so einen Antrag stellen parallel mit dem Antrag auf Kindergeld.
In der Steuererklärung für 2020 müssen die Angaben natürlich korrekt sein. Dabei steht Euch der Kinderfreibetrag bis einschließlich des Monats in dem die Tochter 18 geworden ist zu unabhängig davon zu, was die Tochter macht.
Der Eintrag auf der Steuerkarte wirkt nur auf den Soli und die Kirchensteuer. Für diese beiden Steuerarten steht Euch der Freibetrag abweichend von der Einkommensteuer noch für das ganze Jahr 2020 zu.
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