Eintragung von Nebenkosten, wenn eine Wohneinheit unentgeldlich an Eltern vergeben ist

17. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
lehrer70
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Eintragung von Nebenkosten, wenn eine Wohneinheit unentgeldlich an Eltern vergeben ist

Guten Tag,
im Jahr 2020 hatte ich diese Frage schon einmal hier gestellt, war und bin aber aufgrund der Eintragungen meines damaligen Steuerberaters verunsichert.
Ich formuliere diese Frage noch einmal neu und präziser.
Es geht um ein 3 Familienhaus, dass ich zur Hälfte gekauft und zur Hälfte kostenlos von meinen Eltern mit lebenslangen Wohn-und Nießbrauchrecht erworben habe.

Bei den Einzelangaben zu den Wohnungen habe ich die Wohnung meiner Eltern mit der Lage EG und der Wohnfläche 124qm mit 0€ Mieteinnahmen angegeben (Zeile 13). Ich habe diese Wohnung auch nicht als an Angehörige vermietet angegeben, da die Wohnung ja nicht vermietet ist.

Für die anderen beiden Wohnungen habe ich jeweils die Lage OG oder DG, jeweils die Quadrameterzahl und die Kaltmieten ohne Nebenkosten angegeben (ebenfalls Zeile 13).

In der Zeile 15 werden die Mieteinnahmen aus allen 3 Wohnungen zusammengefasst (Wohnung meiner Eltern mit 0€).

In den Zeilen 20 und 21 werden die gesamten Neben- und Betriebskosten abgefragt (Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr usw.). Dabei habe ich die Daten für alle 3 Wohnungen eingetragen, inkl. der Wohnung meiner Eltern.

Jetzt kommt bei mir der große Haken.
Bei den Werbungskosten habe ich von der Abnutzung des Gebäudes und den Schuldzinsen den Anteil gemäß der Teilflächen rausgerechnet (44% Eltern, 56% Mieter).
ABER: Bei den umgelegten Kosten, die ja denen aus den Zeilen 20 und 21 entsprechen, habe ich den Anteil meiner Eltern herausgerechnet.

Also im Klartext: In den Zeilen 20 und 21 gebe ich die Neben- und Betriebskosten (Wasser, Müll, Versicherungen) inklusive des Teils meiner Eltern als Einnahmen voll an und
bei den Werbungskosten in den Zeilen 73-74 rechne ich den Teil meiner Eltern raus.

Diese Vorgehensweise habe ich von meinem Steuerberater übernommen und habe immer das Gefühl, dass da einiges von der Logik nicht stimmen kann. Ich finde dazu auch leider wenig im Netz und mein Steuerberater hat mich bezüglich dieser Fragen immer schnell abgewimmelt, dass das so gemacht werden muss.

Für Hilfen wäre ich sehr dankbar.



-- Editiert von User am 17. Juli 2025 19:45




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14954 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es so, dass du nur 2 Wohnungen vermietest (so ähnlich, als hättest du nur diese beiden). Und genauso würde ich es erklären. Man muss nicht alle seine Immobilen aufführen, sondern nur die vermieteten (und die temporär leerstehenden).
Die die Eltern betreffenden Nebenkosten sind entweder ein durchlaufender Posten, oder aber du schenkst sie ihnen (vermutlich jeweils ohne steuerliche Wirkung).

Falls das Finanzamt fragt was mit der 3. Wohnung ist (oft eine mehr oder weniger automatische Frage) teilst du einfach mit, dass dort deine Eltern unentgeltlich wohnen, aufgrund des Wohnrechtes (welches das Finanzamt bereits kennen sollte).

Stefan

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2735 Beiträge, 764x hilfreich)

Die an die Eltern überlassene Wohnung gehört in Zeile 11!

In den Zeilen 13/14 gehören die vermieteten Wohnungen. 0 € gehört dort nur rein, wenn die Wohnung leersteht aber vermietet werden soll.

In Zeile 20/21 gehören nur die EINNAHMEN aus den vermieteten Wohnungen, nicht aber die ERSTATTUNGEN deiner Eltern.

Bei den Wk gibst du jeweils den Gesamtbetrag ein, ermittelst den abzugsfähigen Anteil (meist über Verhältnis Wohnfläche vermietet / Wohnfläche unentgeltlich überlassen) in Prozent und dann den sich ergebenden abzugsfähigen Betrag.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lehrer70
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ihr habt mir sehr geholfen.
Genauso habe ich es jetzt gemacht.
Bin gespannt, wie die Antwort meines FA ausfällt.

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