Einzelunternehmen als Nebenverdienst

20. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
stripfire
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmen als Nebenverdienst

Guten Tag,

ich bin immoment dabei ein Gewerbe zu eröffnen aber werde am Ende des Jahres meine Ausbildung anfangen und habe dh. ein paar Fragen:

Nebenbeschäftigung neben der Ausbildung
(Einzelunternehmen als Nebenverdienst)

• Ab wie viel Gewinn fällt das Kindergeld weg?
(Ich verdiene ab dem Ende diesen Jahres ja auch noch zusätzlich in der Ausbildung)
• Was für Kosten kommen durch das Gewerbe auf mich zu?
Gewerbeanmeldung und sonst eigentlich nichts?
• Nach der Anmeldung bei der Gemeinde bekomme ich ja Post vom Finanzamt wo ich detailliert alles angeben muss (MWST werde ich nicht abführen -> Kleinunternehmer) aber was kommt dann im Laufe des Jahres?
Am Ende vom Jahr muss ja etwas abgegeben werden bzw. was muss im Laufe des Jahres abgegeben werden?
• Wegen der Ausbildung benötige ich ja eine Lohnsteuerkarte, wozu genau?
• Für die Ausbildung muss man ja zusätzlich eine Einkommenssteuererklärung machen, oder? Wenn ja, wie ist es dann wenn ich nebenher noch Selbstständig bin, muss ich dann eine Steuererklärung für beides machen?
• Benötige ich spezielle Versicherungen bzw. wären welche ratsam?
• Was muss ich alles aufbewahren? Ich denke mal alle Rechnungen welche ich ausstelle bzw. mir ausgestellt wurden (welche etwas mit meinem Gewerbe zu tun haben)!?

vielen vielen Dank schon mal

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ab wie viel Gewinn fällt das Kindergeld weg?

Ab 7.680€ im Jahr als Summe aus Gewinn und Ausbildungsvergütung.

Was für Kosten kommen durch das Gewerbe auf mich zu? Gewerbeanmeldung und sonst eigentlich nichts?

Keine weiteren zwangsweisen Kosten. Ich gehe aber davon aus, dass Du für eine Reihe von Dingen Hilfe benötigst, z.B. einen Steuerberater.

Am Ende vom Jahr muss ja etwas abgegeben werden bzw. was muss im Laufe des Jahres abgegeben werden?

Möglicherweise wird eine Steuervorauszahlung festgesetzt. Sollte insgesamt Dein Einkommen so sein, dass Du noch Kindergeld erhälst, dann fällt allerdings auch keine Einkommensteuer an.

Wegen der Ausbildung benötige ich ja eine Lohnsteuerkarte, wozu genau?

Für den Lohnsteuerabzug vom Gehalt.

Für die Ausbildung muss man ja zusätzlich eine Einkommenssteuererklärung machen, oder?

Nein, wer nur eine Ausbildung macht, für den ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Dann macht das aber oft keinen Sinn, weil sowieso keine Steuern abgezogen wurden und es daher auch keine Erstattung gibt.

Wenn ja, wie ist es dann wenn ich nebenher noch Selbstständig bin, muss ich dann eine Steuererklärung für beides machen?

In einer Einkommensteuererklärung werden sämtliche Einnahmen erfasst. Die Ausbildungsvergütung und die Einnahmen aus dem gerwerbe werden nur in unterschiedlichen Anlagen zur Steuererklärung erfasst.

Benötige ich spezielle Versicherungen bzw. wären welche ratsam?

das kommt darauf an, was Du genau machen willst. Insgesamt wäre eine Beratung z.B. bei der IHK zu empfehlen, bevor man sich in so ein Abenteuer stürzt.

Was muss ich alles aufbewahren? Ich denke mal alle Rechnungen welche ich ausstelle bzw. mir ausgestellt wurden (welche etwas mit meinem Gewerbe zu tun haben)!?

Ja, und zwar mindestens 10 Jahre lang.



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#2
 Von 
stripfire
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Wenn ich nun 600€ brutto verdiene, wären das ja 7200€ brutto / Jahr. Zählt für die Beziehung von Kindergeld das brutto oder netto einkommen? Man sollte also versuchen unter dem genannten Wert zu bleiben da man sonst ja einiges Geld kaputt machen würde (außer natürlich der Gewinn wäre um einiges höher als das Kindergeld)?

Ich würde mein derzeitiges Hobby eben legal über die Bühne bringen wollen (Programmierung, Gestaltung von Digital- und Printmedien)und so auch Erfahrungen für meinen späteren Lebensweg sammeln.

Eine Steuerberaterin wäre für mich derzeit kein Problem (aus Finanzieller Sicht) aber ich würde das meiste eben schon gerne davor wissen!

Aus deinen Aussagen ziehe ich, dass ich wenn ich unter der genannten Kindergeldgrenze wäre, keine Steuerklärung machen müsste!?

Was hat es mit einer Gewerbesteuererklärung auf sich?

Schon mal vielen dank für deine / eure Antwort.

MfG

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