Einzelunternehmen und Freiberufliche Tätigkeit

13. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
ATR_Blacks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmen und Freiberufliche Tätigkeit

Hallo zusammen,

ein Unternehmer führt seit 6 Jahren ein kleines Fitnessstudio als Einzelunternehmen. Nun arbeitet er parallel dazu seit Anfang 2022 auch auf freiberuflicher Basis als Texter/Webdesigner. Den Fragebogen zur steuerliche Erfassung hat er für letztere Tätigkeit Anfang des Jahres ausgefüllt. Nun hat er vom Finanzamt die Nachricht erhalten, dass der Fragebogen keine Auswirkung habe und er beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zusammen führen solle. Hierzu stellt er sich mehrere Fragen.

1) Trennt er bei der Buchhaltung nichts? Er macht die Buchhaltung mit einer Software selbst. Würde er dann einfach alle Einnahmen/Ausgaben beider Gewerbe ohne Trennung behandeln?

2) Gibt es irgendwelche anderen Bereiche, wo er eine Trennung beachten sollte? Oder tut er einfach so, als wenn die freiberufliche Tätigkeit ein Teil seines Fitnessstudios wäre?

3) Er ist bei Aufnahme der Tätigkeit davon ausgegangen, dass beide Gewerbe getrennt behandelt werden und er als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung anwenden könne. Daher hat er bereits Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wie handhabt er es mit diesen bereits bezahlten Rechnungen?

Vielen Dank und viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119429 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von ATR_Blacks):
1) Trennt er bei der Buchhaltung nichts?

Also ich trenne das in der Buchhaltung durchaus.
Ist zwar etwas mehr Arbeit, aber wenn man mal Kennzahlen abfragt oder bei einer Prüfung eine Nachschau erfolgt ist es wesentlich besser.



Zitat (von ATR_Blacks):
2) Gibt es irgendwelche anderen Bereiche, wo er eine Trennung beachten sollte? Oder tut er einfach so, als wenn die freiberufliche Tätigkeit ein Teil seines Fitnessstudios wäre?

Eigentlich überall, es sind getrennte Tätigkeiten / Bereiche.

Es ist wohl nicht so förderlich wenn sich die Kunden des Texters/Webdesigners sich zwischen "Pumpern und Posern" wiederfinden.
Es sein denn man konzentriert sich auf Kundenkreise aus dem Segment. Dann kann es ein Wettbewerbsvorteil sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Ich nehme an, dass Du das Schreiben falsch interpretiert hast!

Bei der Ertragssteuer (ESt) ist für jede Tätigkeit eine eigen Gewinnermittlung unter einer eigenen Steuernummer abzugeben.

Bei der Umsatzsteuer (USt) gibt es aber nur einen Unternehmer, egal wieviele Tätigkeiten ausgeübt werden! Daher sind für die USt alle Umsätze in einer Steuererklärung anzugeben! Es besteht daher auch nicht die Möglichkeit, dass einzelne Teilbereiche Nutzer die Kleinunternehmerregelung des §19 UStG fallen.

Soweit bereits Rechnungen ohne USt-Ausweis gestellt wurden, so wird die USt natürlich trotzdem geschuldet! Sie wird dann nicht auf den Betrag draufgegebener, sondern aus dem Betrag herausgerechnet. Soweit man Rechnungen an Unternehmer gestellt hat, werden diese eine Änderung der Rechnung wahrscheinlich zustimmen, da sie die Mehrzahlung über die USt-Voranmeldung wieder bekommen. Bei Rechnungen an Privatkunden wird man kaum eine höhere Bruttorechnung durchsetzen können.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
ATR_Blacks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

​Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten bisher!

Eine Sache ist mir noch nicht klar: Wenn nun meine erste Steuernummer für alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten gilt, dann vermische ich bei der Umsatzsteuererklärung und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen die Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben miteinander, oder?

Konkreter: Ich mache die Umsatzsteuervoranmeldung selbst mittels einer Software. Diese Software übermittelt meine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Gebe ich nun in dieser Software alle Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben zusammen ein?


Viele Grüße

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von ATR_Blacks):
Wenn nun meine erste Steuernummer für alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten gilt, dann vermische ich bei der Umsatzsteuererklärung und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen die Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben miteinander, oder?

Aus umsatzsteuerlicher Sicht gibt es nur einen Unternehmer, egal wie viele Geschäftszweige Du hast, also ja.
Zitat (von ATR_Blacks):
Gebe ich nun in dieser Software alle Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben zusammen ein?

Yep.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119429 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von ATR_Blacks):
Wenn nun meine erste Steuernummer für alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten gilt, dann vermische ich bei der Umsatzsteuererklärung und bei den Umsatzsteuervoranmeldungen die Einnahmen/Ausgaben aus allen Betrieben miteinander, oder?

Ja, aber das ist nicht schlimm.



Zitat (von ATR_Blacks):
Konkreter: Ich mache die Umsatzsteuervoranmeldung selbst mittels einer Software.

Meine Software bietet es an, das ich "Filialen" habe, die kann ich dann getrennt befüllen und verwalten und führt dann z. fürs Finanzamt alles zusammen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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