Eheleute A und B trennen sich Anfang 2009 und werden vom Finanzamt für dieses Jahr natürlich zusammenveranlagt. Der Ehemann A ist selbstständig und reicht keine Steuererklärung für 2009 ein. Das Finanzamt schätzt nunmehr A und B, natürlich viel zu hoch. Die Ehefrau kann Ihre Einkommensverhältnisse für dieses Jahr (nur 4 Monate Arbeitslosengeld) nachweisen, ihr sind aber die Hände gebunden, weil der Ehemann sich weigert entsprechende Zahlen zu liefern, damit die Steuererklärung eingereicht werden kann.
Nun hat die Ehefrau akute Probleme, da auch das Jugendamt zur Überprüfung der gezahlten Kita-Beiträge einen aktuellen und nicht geschätzten Steuerbescheid aus 2009 sehen will. Da dieser nicht beigebracht werden kann, werden A und B mit dem Höchstsatz eingestuft und sollen einen großen Betrag ans Jugendamt nachzahlen. Da A mittlerweile im Ausland lebt, hat B jetzt alleinig den Ärger.
Nun die Frage: Kann die Ehefrau alleine eine Steuererklärung für 2009 einreichen und beantragen, dass in diesem Jahr schon eine Einzelveranlagung durchgeführt werden kann?
Für Eure Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar :-)
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Einzelveranlagung noch möglich?
31. Juli 2013
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Frage vom 31. Juli 2013 | 12:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelveranlagung noch möglich?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2013 | 22:04
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 17x hilfreich)
Es kommt darauf an. Wenn die Einspruchsfrist des gemeinsamen Einkommensteuerbescheids noch nicht abgelaufen ist, kann B noch die getrennte Veranlagung beantragen. Falls die Frist abgelaufen ist, kann der Antrag auch dann noch gestellt werden, wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
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