Hallo.
Ich habe vermutlich eine recht einfache Frage, die ich.aber bisher nirgends knapp beantwortet bekommen konnte.
Wenn ich als selbstständiger Logopäde (nicht umsstpfl.) einen PKW nutzen muss und ihn vermutlich mit 15-25% dienstlich nutzen werde (gewillkührtes Vermögen), kann ich dann den Anteil der privaten Kosten nach Fahrtenbuch mit 25% multiplizieren , um danach dann mit meinem Steuersatz den finanziellen Anteil zu errechnen ?
Beispiel:
Leasingrate 500€
Versicherung 100€
priv. Nutzung 80%
600x0,8=480
480x0,25 (Elektro Auto)= 120€
120x0,3 (Steuersatz)= 36€ (priv. Anteil)
Betriebsausgaben: 600x0,3 (Steuersatz) 180€-36€= 144€ Ersparnis nach Steuer.
Bedeutet dass ich effektiv nach steuern
600-144=456€ für das Auto zahle.
Habe ich das so vereinfacht dargestellt richtig verstanden ?
Hinzu kommt sicher noch die Entfernung zum Arbeitsplatz mit 0,03……..
Fällt bei mir aber kaum ins Gewicht, daher hier einfach mal weg gelassen zum verstehen.
Elektro dienstwagen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Nein, die 0,25% (nicht 25%) beziehen sich auf den Listenpreis des Fahrzeugs, nicht auf die Leasingrate.
Der Listenpreis wird auch nicht um den beruflichen Anteil gekürzt.
Die 1% (bzw. 0,25%) Regel wird bei Betriebsnotwendigem Vermögen angewendet.
Bedeutet über 50% dienstliche Nutzung.
Bei 10-50% findet diese Pauschalisierubg keine Anwendung.
Hier kann man nur die Fahrtenbuch Methode anwenden.
Die Frage ist: wie wird bei der Fahrtenbuch Methode der Elektro Vorteil angewendet ?
Und 0,25 habe ich in der Rechnung nicht auf die leasingrate sondern auf den privaten Anteil angerechnet, wie auch bei der pauschalisierten 1% Regel.
-- Editiert von User am 9. Mai 2025 18:40
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ZitatBei 10-50% findet diese Pauschalisierubg keine Anwendung. :
Stimmt, hatte ich übersehen.
ZitatDie Frage ist: wie wird bei der Fahrtenbuch Methode der Elektro Vorteil angewendet ? :
Gar nicht.
Ok. Das wäre ja eine starke Benachteiligung gegenüber der pauschalierung.
Bliebe also nur tatsächliche Kosten sammeln und privaten Anteil versteuern oder pauschal 30cent pro km als Betriebsausgabe anrechnen ?
Und das alles ohne elektrischen Vorteil ?
Jetzt habe ich durch weitere Recherche ein Infoblatt des Verbandes der deutschen Steuerberater gefunden. (Stand 1.2023)
Dort wird aufgeführt, dass zur Berechnung des Geldwerten Vorteiles die Anschaffungskosten, Leasing oder Mietkosten bei BEV lediglich mit 25% angerechnet werden.
Bedeutet:
Leasing/4+ alle anderen Kosten / Kilometerleistung x privatanteil + Arbeitsweg
Das ist dann schon ein ganz Schnack
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