Elster 2007 / 2008 KM Pauschale

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)
Elster 2007 / 2008 KM Pauschale

Habe mal ne frage, ich hab gerade meine Steuererklärung vorbereitet. Das Programm zieht automatisch die ersten 20 KM ab, es ist aber ja noch nicht durch und die Steuererklärungen sollten erstmal ohne den Abzug genehmigt werden wie man in den Medien erfahren hat.

Muss ich dann die gefahrenen KM Plus 20 rechnen um das auszugleichen oder ein schrieb mit beipacken das ich damit incht einverstanden bin`?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Das Programm und auch das Finanzamt arbeiten nach neuer Rechtslage. Sie tragen dennoch die vollen Kilometer ein, denn danach wird gefragt. Kommt der Steuerbescheid, sollten Sie schauen, ob da ganz am Schluss ein Hinweis ist, dass der Bescheid diesbezüglich vorläufig ergeht nach § 165 (1) Satz 2 AO .

Wenn nicht, Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen mit Hinweis auf das vor dem BVerfG anhängige Verfahren.




.

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#2
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Da haben sie mich falsch verstanden.

Man muss im Programm die volle KM Zahl eingeben dann zieht das Programm in der Abrechnung die ersten 20 ab.

Daher die Frage die 20 von vorne draufrechnen oder nicht?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Das entsprechende Gesetz ist durch, daher muss das Finanzamt und somit ELSTER die ersten 20km abziehen.

Das führt nicht dazu, dass man für seinen Weg jetzt einfach 20km mehr angeben darf.

Es gibt auch kein Urteil und keine Anweisung, dass in Steuererklärungen der Abzug der ersten 20km nicht berücksichtigt werden darf.

Alles, was bislang zu diesem Thema entschieden wurde bezieht sich nur auf die Eintragung eines Freibetrages in der Steuerkarte.

Diese Regelung wird auch wohl kaum vor dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geändert. Wenn der Steuerbescheid also nicht ohnehin in diesem Punkt für vorläufig erklärt wird, dann wirst Du dagegen Einspruch einlegen müssen, wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt bis zu einer abschließenden Regelung offen leiben soll.

Noch einmal zr Verdeutlichung:
Das entsprechende Gesetz ist durch, jedoch ist die Klage gegen das Gesetz noch nicht durch. Das Finanzamt muss sich aber an das Gesetz halten und somit die 20km abziehen.

Das Finanzamt darf nicht in vorauseilendem Gehorsam auf eine eventuelle Verfassungswirdrigkeit schon Mal die ersten 20km wieder anerkennen.

Ich erwarte allerdings, dass der Steuerbescheid in diesem Punkt für vorläufig erklärt wird, so dass ein Einspruch nicht notwendig ist.

Wenn Du den Steuerbescheid dann hast, kannst Du aber gerne noch einmal nachfragen, was dann zu tun ist.

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#4
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Sorry das ist absolut nicht richtig, habe gerade beim Finanzamt angerufen.

Das gesetz ist vorläufig zurück genommen worden und alle Steuerbescheide sollen mit voller Pauschale genehmigt werden allerdings unter nur vorläufig. ´Das hat das Finanzamt mir bestätigt, es handelt sich hier um einen fehler in Elster.

Sie ruft mich zurück und sagt mir wie ich da vorgehen muss allerdings erst nach dem 28. da sie dann erst selbst zugriff darauf haben

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#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Das ist mir allerdings bis heute noch nicht bekannt.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Das gesetz ist vorläufig zurück genommen worden und alle Steuerbescheide sollen mit voller Pauschale genehmigt werden allerdings unter nur vorläufig.

Wer hat das denn behauptet? Das ist völliger Quatsch! Und wenn das tatsächlich von einem Mitarbeiter im Finanzamt behauptet wurde, dann hat der keine Ahnung.

Ein Gesetz kann nur durch ein Änderungsgesetz zurückgenommen werden. Es ist nicht einmal geplant, so ein Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen.

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#7
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

aktuell werden beim Bescheid die ersten 20km abgezogen, also bitte die vollen km eintragen
die Bescheide werden in dem Punkt vorläufig erlassen

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