Servus zusammen
Meine Lohnsteuererklärung habe ich soweit fertig, außer was mein Kind betrifft. Welche Anlage muß ich nutzen "Unterhalt" oder Anlage "Kind"
Zu meiner Person, ich bin ledig, das Kind unehelich und lebt bei seiner Mutter, ich zahle 180 Euro Unterhalt und habe auf der Lohnsteuerkarte einen Kinderfreibetrag von 0,5 , beide Anlagen habe ich mir angesehen, komme trotzdem nicht zurecht. Ich habe es probiert, Elster fand allerdings alles unplausibel.
Welche Anlage muß ich nutzen? Wo genau trage ich was ein?
Vielleicht kan mir hier jemand helfen? Danke
Außerdem hab ich noch die Frage, kann es sein daß ich laut elster nur 90 Euro zurück bekomme, Weg zur Arbeit sind ca 20 km habe das ganze Jahr gearbeitet, 2010 waren es um die 800 Euro, selber Verdienst selber Arbeitsweg. Ich mache die Steuererklärung rückwirkend für 2010 bei beiden ist allerdings mein Kind noch nicht eingetragen, weil ich ja auch zu dem Thema Hilfe brauche
LG
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-- Editiert mümmelmann am 07.03.2012 21:24
Elster welche Anlage ist richtig ?
7. März 2012
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Frage vom 7. März 2012 | 21:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elster welche Anlage ist richtig ?
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#1
Antwort vom 8. März 2012 | 16:52
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Du brauchst nur die Anlage Kind uns musst die Zeilen 4-7 ausfüllen. Als Anspruch auf Kindergeld sind 1104 EUR einzutragen.
#2
Antwort vom 9. März 2012 | 16:43
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 12x hilfreich)
quote:
Zu meiner Person, ich bin ledig, das Kind unehelich und lebt bei seiner Mutter, ich zahle 180 Euro Unterhalt und habe auf der Lohnsteuerkarte einen Kinderfreibetrag von 0,5 , beide Anlagen habe ich mir angesehen, komme trotzdem nicht zurecht. Ich habe es probiert
Anlage KIND, Anspruch auf Kindergeld 1108. Der Unterhalt für Kinder ist nicht abzugsfähig, dieser ist mit dem Kindergeld abgegolten!
quote:
Außerdem hab ich noch die Frage, kann es sein daß ich laut elster nur 90 Euro zurück bekomme, Weg zur Arbeit sind ca 20 km habe das ganze Jahr gearbeitet, 2010 waren es um die 800 Euro, selber Verdienst selber Arbeitsweg. Ich mache die Steuererklärung rückwirkend für 2010 bei beiden ist allerdings mein Kind noch nicht eingetragen, weil ich ja auch zu dem Thema Hilfe brauche
gut möglich! Elster hat meistens recht insoweit das Finanzamt von deinen Angaben nicht abweicht.
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#3
Antwort vom 9. März 2012 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Außerdem hab ich noch die Frage, kann es sein daß ich laut elster nur 90 Euro zurück bekomme, Weg zur Arbeit sind ca 20 km habe das ganze Jahr gearbeitet, 2010 waren es um die 800 Euro, selber Verdienst selber Arbeitsweg. Ich mache die Steuererklärung rückwirkend für 2010 bei beiden ist allerdings mein Kind noch nicht eingetragen, weil ich ja auch zu dem Thema Hilfe brauche
Das wäre ungewöhnlich und deutet darauf hin, dass Du einen Eingabefehler gemacht hast. Die Differenz ist durch das Kind nicht zu erklären.
In der Anlage KIND sind filgende Dinge auszufüllen:
Zeile 4-7: Soweit sinnvoll ausfüllen, beim Kindergeld ist das Hälftige Kindergeld einzutragen, auch dann, wenn es an die Mutter gezahlt wurde.
Zeile 9: links ist eine 1 einzutragen, das rechte Feld ist freizulassen
Zeile 10: Die Daten der Mutter sind einzutragen
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