Hallo,
seit geraumer Zeit (ca. 4-5 Jahre) haben wir mit meinen Eltern (Rentner) einen Betreuungsvertrag für unsere Kinder. Sie erhalten eine Summe X pro Monat für die nachmittägliche Kinderbetreuung und auf Abruf, wenn mal eins Krank ist und nicht in den Kindergarten kann.
Dies wird auch jedes Jahr vom Finanzamt so anerkannt (2/3 der Kosten).
Nun hat eine Bekannte das auch so machen wollen und das Finanzamt erkennt dies nicht an, da sie ihre Mutter (Vertragspartner) nicht bei der Minijobzentrale angemeldet hat.
Wir haben meine Eltern auch nirgends angemeldet..... wird aber anerkannt (alle Zahlungen natürlich per Überweisung !) ….
Hat das Finanzamt bei unserer Bekannten Recht und wir nur Glück ?
Eltern als Kinderbetreuer -> Anmeldung ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich kenne jetzt aus dem Stegreif keine Anweisung bzw. Vorschrift, die eine Anmeldung bei der Minijobzentrale notwendig machen würde, um die Ausgaben anerkennen zu können.
Deine Eltern versteuern diese Einnahmen ja sicher, oder?
Ja, sie versteuern diese, bzw. liegen die Einnahmen nicht so hoch, dass Steuern anfallen würden.
D.h. das Finanzamt kann dem Auftraggeber dies nicht anhängen und müsste die Kosten anerkennen, sofern sie nachgewiesen werden ?
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Wenn der Betreuungsvertrag einem Fremdvergleich statthält und die Zahlungen überwiesen werden sowie Rechnungen vorliegen, ist dies ausreichend.
Lt. ESt-Kartei braucht es bei der Beschäftigung als Minijob keine Rechnung. Wahrscheinlich kommt daher die Aussage des FA.
Nur zur Klarstellung: Es braucht auf jeden Fall einen Vertrag (wie ihn auch Dritte abschließen würden), Rechnungen und Überweisungen. Barzahlungen gehen gar nicht.
ZitatNur zur Klarstellung: Es braucht auf jeden Fall einen Vertrag (wie ihn auch Dritte abschließen würden), Rechnungen und Überweisungen. Barzahlungen gehen gar nicht. :
Das ist bekannt, und auch so gehandhabt.
Aber bei unserer bekannten sagt ihr Steuerberater, dass das Finanzamt Recht hätte.
Wobei ich manchmal denke, das Steuerberater bei so Kleinvieh nicht wirklich Bock haben sich zu kümmern.
Es ist wie im FA, es gibt solche und solche Bearbeiter.
Und eben auch solche und solche Berater
Ich kann mich nur wiederholen. Der § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
definiert die Voraussetzungen für den Abzug.
Das sind die von mir genannten Punkte.
Die zugehörige ESt-Kartei sagt aus, dass die Rechnung nicht benötigt wird, wenn die Beaufsichtigung im Rahmen eines Minijobs erfolgt. Sie ist aber IMHO keinesfalls Voraussetzung.
Im Zweifelsfall beantragen und bei Ablehnung Einspruch einlegen.
Vielleicht kommen ja noch ein paar Meinungen unserer Forumskoryphäen ...
Zitat:bzw. liegen die Einnahmen nicht so hoch, dass Steuern anfallen würden.
Sicher? Die Eltern habe also nur eine geringe Rente oder wovon bestreiten sie ihren Lebensunterhalt?
ZitatSicher? Die Eltern habe also nur eine geringe Rente oder wovon bestreiten sie ihren Lebensunterhalt? :
Das habe ich mir jetzt zum ersten mal angesehen, steuerfrei wäre ja bis 18.000 EUR. Sie haben glaube ich 1.200 EUR + 600 EUR, aber ein eigenes Haus, in welchem eine Wohnung günstig vermietet ist (an Bruder, an der Grenze zur steuerlichen Anerkennung). Aber in der nahen Verwandtschaft ist ein Steuerberater, der das ausgerechnet hat. Weis jetzt auch nicht welche Abschreibungen aufs Haus für die Modernisierungen (Dach/Solar/Heizung) noch laufen.....
Also jedenfalls sind die 400 EUR so eingerechnet, dass es passt. Und bisher habe ich in den 5 Jahren nix gegenteiliges gehört. Letztendlich sinkt unsere Steuerlast dadurch um ca. 1.300 EUR und ihre würde um 800 EUR steigen.
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