Hallo,
Welche Möglichkeiten, bzw. was gibt es denn zu beachten, wenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen. Es gibt ja die Möglichkeit der Schenkung oder des Verkaufs. Wie sieht es da mit Steuern aus, was wäre die beste Variante damit der Sohn nicht unnötig mehr zahlen muss.
Punkt2: Wie sieht der Prozess der Übernahme aus. Ein Notar ist Pflicht, oder geht es auch ohne. Was muss da beachtet werden?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Moderator am 29.11.2019 17:38
-- Thema wurde verschoben am 29.11.2019 17:38
Eltern möchten Wohnung an Sohn übergeben
25. November 2019
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Frage vom 25. November 2019 | 21:32
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Eltern möchten Wohnung an Sohn übergeben
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#1
Antwort vom 25. November 2019 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten, bzw. was gibt es denn zu beachten, wenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen. :
Sie sollten entweder Eigentum daran erwerben oder das ganze mit dem Vermieter besprechen.
#2
Antwort vom 25. November 2019 | 21:56
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Ist nicht wirklich Mietrecht......
ZitatPunkt2: Wie sieht der Prozess der Übernahme aus. Ein Notar ist Pflicht, oder geht es auch ohne. Was muss da beachtet werden? :
Ja, solche Geschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung....
ZitatEs gibt ja die Möglichkeit der Schenkung oder des Verkaufs. Wie sieht es da mit Steuern aus, was wäre die beste Variante damit der Sohn nicht unnötig mehr zahlen muss. :
Schenkungssteuer -> Freibetrag wären 400.000 EUR, alle 10 Jahre, soweit ich weiß.....
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#3
Antwort vom 26. November 2019 | 10:48
Von
Status: Gelehrter (10646 Beiträge, 4200x hilfreich)
Anbieten würde sich die Schenkung mit Nießbrauchrecht für die Eltern,
der obligatorische Notar erklärt Ihnen das genau.
#4
Antwort vom 27. November 2019 | 19:55
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
ja Schenkung wäre wohl das beste, bei 400K (10 J.) sollte das OK sein. Das betrifft ja nur ein Elternteil? Weil die Wohnung gehört beiden Eltern. Kann der Freibetrag frei eingeteilt werden, so dass z.b. der Vater bei 100K ist und die Mutter bei 300K? Dann wären für den VAter noch 300K frei?
#5
Antwort vom 27. November 2019 | 21:09
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Zitatwenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen. :
.
ZitatSie sollten entweder Eigentum daran erwerben oder das ganze mit dem Vermieter besprechen. :
Die Eltern besitzen im Moment ihr Eigentum, da gibt es keinen Vermieter.
#6
Antwort vom 27. November 2019 | 22:17
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatKann der Freibetrag frei eingeteilt werden, so dass z.b. der Vater bei 100K ist und die Mutter bei 300K? Dann wären für den VAter noch 300K frei? :
Es geht nicht darum, wer von beiden wie viel schenkt, sondern wie viel der Beschenkte erhält..... Der muss ja den Vermögenszuwachs versteuern, nicht die Eltern.
#7
Antwort vom 27. November 2019 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatDie Eltern besitzen im Moment ihr Eigentum, da gibt es keinen Vermieter. :
Da habe ich meine Zweifel, das ganze steht unter "Mietrecht"...
Aber eventuell mag der TS das ja mal aufklären.
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