Eltern möchten Wohnung an Sohn übergeben

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Eltern möchten Wohnung an Sohn übergeben

Hallo,

Welche Möglichkeiten, bzw. was gibt es denn zu beachten, wenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen. Es gibt ja die Möglichkeit der Schenkung oder des Verkaufs. Wie sieht es da mit Steuern aus, was wäre die beste Variante damit der Sohn nicht unnötig mehr zahlen muss.

Punkt2: Wie sieht der Prozess der Übernahme aus. Ein Notar ist Pflicht, oder geht es auch ohne. Was muss da beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von Moderator am 29.11.2019 17:38

-- Thema wurde verschoben am 29.11.2019 17:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Welche Möglichkeiten, bzw. was gibt es denn zu beachten, wenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen.

Sie sollten entweder Eigentum daran erwerben oder das ganze mit dem Vermieter besprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ist nicht wirklich Mietrecht......

Zitat (von baumkartw):
Punkt2: Wie sieht der Prozess der Übernahme aus. Ein Notar ist Pflicht, oder geht es auch ohne. Was muss da beachtet werden?


Ja, solche Geschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung....

Zitat (von baumkartw):
Es gibt ja die Möglichkeit der Schenkung oder des Verkaufs. Wie sieht es da mit Steuern aus, was wäre die beste Variante damit der Sohn nicht unnötig mehr zahlen muss.


Schenkungssteuer -> Freibetrag wären 400.000 EUR, alle 10 Jahre, soweit ich weiß.....

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Anbieten würde sich die Schenkung mit Nießbrauchrecht für die Eltern,
der obligatorische Notar erklärt Ihnen das genau.

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#4
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ja Schenkung wäre wohl das beste, bei 400K (10 J.) sollte das OK sein. Das betrifft ja nur ein Elternteil? Weil die Wohnung gehört beiden Eltern. Kann der Freibetrag frei eingeteilt werden, so dass z.b. der Vater bei 100K ist und die Mutter bei 300K? Dann wären für den VAter noch 300K frei?

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
wenn Eltern die eine Wohnung besitzen, ihrem Sohn "übergeben" wollen.


.
Zitat (von Harry van Sell):
Sie sollten entweder Eigentum daran erwerben oder das ganze mit dem Vermieter besprechen.


Die Eltern besitzen im Moment ihr Eigentum, da gibt es keinen Vermieter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Kann der Freibetrag frei eingeteilt werden, so dass z.b. der Vater bei 100K ist und die Mutter bei 300K? Dann wären für den VAter noch 300K frei?


Es geht nicht darum, wer von beiden wie viel schenkt, sondern wie viel der Beschenkte erhält..... Der muss ja den Vermögenszuwachs versteuern, nicht die Eltern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Die Eltern besitzen im Moment ihr Eigentum, da gibt es keinen Vermieter.

Da habe ich meine Zweifel, das ganze steht unter "Mietrecht"...

Aber eventuell mag der TS das ja mal aufklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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