?Elterngeld, Steuerklasse, Lohnsteuer?

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
x3aro4
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
?Elterngeld, Steuerklasse, Lohnsteuer?

Hallo,

folgende 2 Fragen:
Frage 1:

Meine Frau ist schwanger, Kind kommt etwa Okober und wir sind verheiratet mit Steuerklasse 3(ich=1950netto) und 5(sie=850netto). Geheiratet haben wir im Juni 2014 und für die Lohnsteuererklärung(laut Programm) müssen wir gut 250€ nachzahlen. Sprich...ich vermute nächstes Jahr das Doppelte. Ist die Vermutung richtig, bzw ist es sinnvoller wieder auf 4/4 zu wechseln?
Frage 2:

Da ich das Elterngeld bei der Lohnsteuererklärung 2015 als Einkommen angeben muss, wird dieses ja auch nachversteuert. Wir sind gemeinsam veranlagt, dennoch habe ich Angst, dass aufgrund des geringeren Einkommens(Elterngeld) im Vergleich zum ehemaligen Hauptverdienst und der Steuerklasse 5 meiner Frau und meinen geringeren Lohnsteuerabgaben(da LSK 3) ich in der Lohnsteuerklärung extrem viel nachzahlen werden muss.
Also die Kosten aus Frage 1 + Steuern des Elterngeldes basierend auf LSK5 die ja monatlich nicht wie bei einem Lohn abgezogen und somit im Voraus bezahlt werden, sondern erst nachträglich in der Lohnsteuererklärung auf einen Schlag...
Ist das anzunehmen oder liege ich falsch? Oder hat das durch die gemeinsame Veranlagung keine Auswirkung mehr bzw. Sollten wir lieber jetzt noch schnell in 4/4 zurückwechseln? Somit müsste ich ja auch weniger Steuern für das Elterngeld zahlen oder hat das etwa nix damit zu tun?

Die Fragen hängen also eventuell unmittelbar miteinander zusammen.
Ich hoffe ich hab das einigermaßen gut erklärt. Ich hoffe, dass ich mit meinen Fragen falsch liege! ^^

Vielen Dank im Voraus

-- Editier von x3aro4 am 26.05.2015 20:27

-- Editier von x3aro4 am 26.05.2015 20:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48871 Beiträge, 17212x hilfreich)

Zitat:
Geheiratet haben wir im Juni 2014 und für die Lohnsteuererklärung(laut Programm) müssen wir gut 250€ nachzahlen. Sprich...ich vermute nächstes Jahr das Doppelte.


Das ist reine Spekulation.

Zitat:
bzw ist es sinnvoller wieder auf 4/4 zu wechseln?


Damit Ihr jetzt mehr Steuern zahlt, die dann im nächsten Jahr wieder erstattet wird? Die absolute Höhe der im Rahmen der Steuererklärung festgelegten Steuer ist unabhängig von den Steuerklasse.

Zitat:
Da ich das Elterngeld bei der Lohnsteuererklärung 2015 als Einkommen angeben muss, wird dieses ja auch nachversteuert.


Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das ist etwas anderes als eine Nachversteuerung. In keinem Fall ist mit einer Besteuerung des Elterngeldes in Höhe der Steuerklasse 5 zu rechnen.

Um jetzt schon herauszufinden, wie hoch die voraussichtliche Steuernachzahlung im nächsten Jahr sein wird, ist eine Modellrechnung erforderlich. So ganz einfach aus dem Bauch heraus ist das bei den dargestellten Verhältnissen nicht zu beantworten. Eine Wechsel in die Steuerklassen 4/4 führt lediglich dazu, dass Du die Steuern, die Du ansonsten erst im nächsten Jahr nachzahlen müsstest, schon in diesem Jahr zahlen musst. In Summe ergibt sich dadurch kein Vorteil.

Du kannst besser aktuell Geld für die zu erwartende Steuernachzahlung zurücklegen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
x3aro4
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort. Gegenfrage:

Zitat (von hh):
Zitat:
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das ist etwas anderes als eine Nachversteuerung. In keinem Fall ist mit einer Besteuerung des Elterngeldes in Höhe der Steuerklasse 5 zu rechnen.


Das wiederum heißt dann aber auch das weniger steuern eingezahlt werden. Also nur meine aus LSK3. Steigt dadurch nicht die Nachzahlung enorm an, wenn über meine Frau quasie nix vorausgezahlt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48871 Beiträge, 17212x hilfreich)

Zitat:
Steigt dadurch nicht die Nachzahlung enorm an, wenn über meine Frau quasi nix vorausgezahlt wird?


Was verstehst Du unter enorm? Es ist jedenfalls deutlich weniger als wenn es steuerpflichtig wäre.

Um den Betrag zu ermitteln, den Ihr in 2016 voraussichtlich für 2015 nachzahlen müsst, ist eine Modellrechnung erforderlich. Den Betrag kann man nicht so einfach pi mal Daumen schätzen. Das macht auch kein Experte.

Wenn Du das wissen willst, dann kannst Du Deine voraussichtlichen Daten in ein Steuerprogramm eingeben und schauen, was herauskommt. Dafür kannst Du durchaus ein Steuerprogramm für 2014 nehmen, da die Unterschied im Ergebnis zwischen 2014 und 2015 nur gering sind.

Wenn Du den Betrag dann ermittelt hast, dann solltest Du besser entsprechend Geld zurücklegen als jetzt in 4/4 zu wechseln.

1x Hilfreiche Antwort

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