Elterngeld, Steuerklasse

2. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go577307-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld, Steuerklasse

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich der 3/5 Steuerklasse um das Elterngeld zu erhöhen.

Wir bekommen ein Baby. Geburtstermin ist der 06.12.21
Am 17.05.21 wollen wir Heiraten.

Nun sollte man ja zumindest mehr als 6 oder wenigstens 6 Monate auf Steuerklasse 3 als Mutter Steuern zahlen (7Monate aber bei Gleichstand, also 6 und 6 Monate Steuerklasse 1 und 3 dann zähle die zuletzt gültige Steuerklasse.)

Wenn wir nun am 25.10.21 in den Mutterschutz gehen müssen, zählt der Oktober dann als ganzer Monat in dem die Steuerklasse 3 gilt oder eben nur bis zum 24.10.?

Wenn wir am 17.05. Heiraten und direkt die Steuerklassen 3 und 5 beantragen zählt das wohl rückwirkend?
Ist das der Fall? Und zählt das auch für das Elterngeld? Also wird dann für das Elterngeld der Ganze Mai mit Steuerklasse 3 berechnet?

Also wenn es so ist wie ich es mir vorstelle Heiraten wir am 17.05. und gehen am 25.10. in den Mutterschutz.

Wenn Mai und Oktober als voller Monat Zählen wären es eben 6 Monate mit Steuerklasse 3 und 6 Monate vor der Hochzeit mit Steuerklasse 1. Dadurch wird die Steuerklasse 3 für die Berechnung des Elterngeldes akzeptiert?!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46716 Beiträge, 16560x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir nun am 25.10.21 in den Mutterschutz gehen müssen, zählt der Oktober dann als ganzer Monat in dem die Steuerklasse 3 gilt oder eben nur bis zum 24.10.?


Nein, der Oktober zählt gar nicht. Der Bemessungszeitraum ist dann Oktober 2020 bis September 2021.

Zitat:
Wenn wir am 17.05. Heiraten und direkt die Steuerklassen 3 und 5 beantragen zählt das wohl rückwirkend?


Nein, die Steuerklassen gelten erst ab Heirat.

Erst im Rahmen der Steuererklärung wird der Splittingvorteil für Verheiratete rückwirkend für das gesamt Jahr gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go577307-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.


Das bedeutet dann für den Zeitpunkt der Hochzeit was genau für das Elterngeld?
0,5 Monate?


Würde der Mutterschutz nun am 01.11. beginnen müssten wir am 30.04. Heiraten um genau die 6 Monate zu haben richtig?

-- Editiert von go577307-84 am 02.04.2021 19:19

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