Hallo,
folgende Daten sind gegeben:
Geburtstermin: 26.11.2021
Mutterschutz: 14.10.2021
Steuerklassen aktuell: 4/4
Um etwas mehr Elterngeld zu erhalten, möchten wir gerne ab Juni auf die Steuerklassenkombination 3/5 wechseln.
Allerdings müsste meine Frau hierfür ja mindestens 6 volle Monate, vor Beginn des Muttschutzes, in StKl 3 sein.
Würde sie nun auf den Mutterschutz im Oktober verzichten und somit erst ab 01.11. gehen, würde die Zeit dann noch ausreichen?
Dann kämen wir doch auf 6 Monate (Juni-November). Oder sind es nur 5 Monate (Juni-Oktober)?
Elterngeld Steuerklasse wechseln
27. Mai 2021
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Frage vom 27. Mai 2021 | 10:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld Steuerklasse wechseln
#1
Antwort vom 27. Mai 2021 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Dann kämen wir doch auf 6 Monate (Juni-November). Oder sind es nur 5 Monate (Juni-Oktober)?
Es sind nur 5 Monate. Bei einer Geburt am 26.11. kann schon aus diesem Grund der November nicht mitzählen, selbst dann wenn die Frau bis zur Geburt gearbeitet hat.
Im Hinblick auf das Mutterschaftsgeld wäre ein Steuerklassenwechsel rechtsmissbräuchlich, wenn er alleine für den Zweck des höheren Mutterschaftsgeldes erfolgt. Allerdings liegt es am Arbeitgeber, ob er den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit erhebt. Bemessungszeitraum für das Mutterschaftsgeld sind die letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
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