Hallo zusammen,
folgende Situation liegt vor: Ich habe einen "Heimatort" (gemeldeter Erstwohnsitz) und bin für längere Zeit 600km entfernt beruflich tätig ("Wohnort"), wo mir mein Arbeitgeber eine Wohnung stellt. Von dort zum "Büro" sind es 2km. Alle Fahrten werden mit einem zur privaten Nutzung gestellten Dienstwagen erledigt. Ab und zu fahre ich am Wochenende zu meinem "Heimatort" (600km), ansonsten täglich die 2km zum Büro. Die 2km zum Büro habe ich im Rahmen des Dienstwagens versteuert.
Für mich stellt nicht nun die Frage, was ich bei der Steuererklärung ansetzen kann.
1. kann ich nur die 2km werktäglich als Entfernungspauschale ansetzen oder auch die Fahrten zum Heimatort (600km)?
2. ist eigentlich generell die Pendlerpauschale ein Bestandteil der Werbungskosten? Wenn das so ist, lohnt sich doch ein Ausfüllen nur, wenn dadurch ein Betrag größer als der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ herauskommt, oder?
Vielen Dank!!!
Entfernungspauschale, Pendlerpauschale
16. Februar 2014
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Frage vom 16. Februar 2014 | 18:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entfernungspauschale, Pendlerpauschale
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Februar 2014 | 15:49
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>2. ist eigentlich generell die Pendlerpauschale ein Bestandteil der Werbungskosten? Wenn das so ist, lohnt sich doch ein Ausfüllen nur, wenn dadurch ein Betrag größer als der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ herauskommt, oder? <hr size=1 noshade>
Richtig gedacht.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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#3
Antwort vom 18. Februar 2014 | 22:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Eugenie,
und bei doppelter Haushaltsführung sehe das anders aus?
Wie zeichnet sich doppelte Haushaltsführung aus?
Vielen Dank!
#4
Antwort vom 19. Februar 2014 | 07:35
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Bitte begründen, warum das keine doppelte Haushaltsführung sein sollte...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 19. Februar 2014 | 20:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
OK, aber das klingt doch ganz nach meinem Fall. Die 2. Wohnung wurde mir vom Arbeitgeber ja nur für den Job gestellt.
Oder warum meinen Sie, dass das bei mir nicht zutrifft??
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