Hallo,
das Finanzamt behauptet, dass die 0,30€ Entfernungspauschale nur für die wöchentlichen Heimfahrten gelte, wenn man mit eigenem PKW fahren würde.
Fahrten mit einem geliehenen PKW und der Mitfahrgelegenheit würden nicht akzeptiert werden, da ja nicht die Kosten entstanden sind.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, ist die Aussage des Finanzamts falsch, da nach §9 Abs. 5 - http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html - lediglich Flüge gesondert behandelt werden.
Kann mir jemand dazu ein Statement geben und vielleicht sogar Paragraphen, Links oder sogar Urteile posten.
Vielen Dank.
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Entfernungspauschale Doppelte Haushaltsführung
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 11:11
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Entfernungspauschale Doppelte Haushaltsführung
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#1
Antwort vom 1. September 2009 | 14:49
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
schau mal unter dem Stichwort "Auswärtstätigkeit-Fahrgemeinschaft" nach, da wurde diese Frage umfassend beantwortet.
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Und jetzt?
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