Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines Steuerbescheides: mein Ehemann und ich (zusammenveranlagt) bilden eine Fahrgemeinschaft, d.h. wir fahren die ersten 30 km gemeinsam (bis zu meiner Arbeitsstelle), danach fährt mein Mann weitere 52 km bis zu seiner Arbeitsstelle.
In der Steuererklärung haben wir folgendes angegeben:
Ehemann: 222 Tage x 82 km x 0,30= 5.461 €
Ich: 222 Tage x 30 km x 0,30= 1.998 €
Gestern haben wir den Steuerbescheid erhalten, in dem das Finanzamt die Entfernungspauschale meines Ehemannes auf 4.500 € begrenzt hat, da er diese Strecke „nicht mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Fahrzeug" zurückgelegt hat. Gehe ich recht in der Annahme, dass das Finanzamt meinen Mann als „passiven Mitfahrer" ansieht und daher den Maximalbetrag anwendet? Falls ja, wie kann mein Mann als passiver Mitfahrer gelten, wenn er eine längere Strecke zurücklegen muss als ich? Oder wird der Maximalbetrag auf anderer Grundlage angewendet? Ich würde dem Steuerbescheid gerne widersprechen, bin mir momentan jedoch nicht sicher, auf welcher Grundlage.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Marlene
Entfernungspauschale Fahrgemeinschaft Ehepartner
Haben Sie sich versteuert?
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Was habt Ihr denn in der Zeile 35 Feld 112 der Anlage N bei Euch beiden jeweils eingetragen? Auf wessen Namen ist das Auto zugelassen?
Hallo,
das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Was ich in Feld 112 eingetragen habe, werde ich heute abend prüfen (habe meine
Unterlagen gerade nicht bei mir). Was hätte ich denn eintragen müssen?
Vielen Dank für deine Hilfe.
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Zitat:Was hätte ich denn eintragen müssen?
Bei Dir nichts und bei Deinem Mann 82km.
Wenn dort bei Deinem Mann nichts steht, dann hat das FA den Steuerbescheid korrekt entsprechend der Erklärung erstellt.
Wenn dort bei Beiden ein Wert steht, dann ist das widersprüchlich.
Wahrscheinlich wurde bei beiden das nicht verkennzifferte Feld zwischen Kz. 113 und Kz.114 ausgefüllt ("davon mit ..., als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt").
Grundsätzlich dürfte sich die ganze Sache mit einem Anruf (=Antrag auf schlichte Änderung, §172 Abs.1 Nr.2 Bst. a) AO
) erledigen!
taxpert
ZitatWahrscheinlich wurde bei beiden das nicht verkennzifferte Feld zwischen Kz. 113 und Kz.114 ausgefüllt ("davon mit ..., als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt"). :
Das ist auch denkbar, wäre aber nur bei der Frau richtig.
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