Moin,
ich mache grad meine Steuererklärung und bin mir nicht ganz sicher, welche Entfernungen ich dort eintragen soll bzw. welche Fahrtkosten mir erstattet werden:
Ist ein bisschen kompliziert, aber ich versuche es übersichtlich zu erklären ïŠ
Ich war im Jahr 2006 von 1. Januar bis zum 31. Oktober bei einer Verleiharbeitsfrima angestellt.
Der Firmensitz dieser Verleihfirma ist 53km von mir entfernt.
Dort bin ich jedoch nie hingefahren.
Vom 1.Januar bis zum 1. August war ich bei einer Firma mit 48 km Entfernung eingestellt.
Diese Strecke bin ich mit meinem PKW gefahren.(insgesamt 96km pro tag).
Von der Verleiharbeitsfrima wurden mir von diesen 96km pro tag 36km * 0,25cent erstattet
Also umgerechnet 9 Euro pro Tag.
Vom 2. August bis zum 30 Oktober habe ich bei einer Firma mit 19km Entfernung gearbeitet.
Für diese Entfernung hat mir die Verleiharbeitsfrima keine Fahrtkosten erstattet.
Dort wurde ich am 1. November fest eingestellt und arbeite ich noch bis heute.
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich überhaupt noch ein Steueranspruch habe, weil ich Fahrtkosten von der Verleiharbeitsfrima bekommen habe.
Und wenn ja, gebe ich über die gesamte Zeit die Kilometer zum Firmensitz an oder die Kilometer zu den beiden Einsatzorten.
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte ïŠ
MfG GrieS
Entfernungspauschale Leiharbeit
28. Februar 2007
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Frage vom 28. Februar 2007 | 16:18
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Entfernungspauschale Leiharbeit
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#1
Antwort vom 1. März 2007 | 14:15
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 177x hilfreich)
Richtigerweise sollten Sie die tatsächlichen Kilometer angeben. Also die Kilometer, die Sie auch wirklich gefahren sind. Zuzüglich ist die Erstattung der Verleiharbeitsfirma zu belegen. Das FA errechnet dann die Differenz und mindert dann damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Damit sind Sie rechtlich sauber.
Hinweis: Prüfen Sie doch auch, ob für die Zeit bei der Verleihfirma ggf. eine Einsatzwechseltätigkeit anerkannt wird.
Ich wünsche noch einen schönen Tag
Und jetzt?
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