Hallo,
mal wieder einige Fragen ...
1 - es ist ja abgeschafft worden, dass bei ÖNPV die tatsächlichen KOsten statt 30ct/km angerechnet werden. Heißt dies, die Belege braucht man gar nicht aufzuheben (da sowieso nicht mehr als 30ct möglich), sondern trägt als Pendler in die Steuererklärung einfach "... mit dem Zug" ein?
2 - wenn man mal
mit dem Zug, mal
mit einem überlassenen Wagen zur Arbeit fährt (insg. aber weniger als 4.500 € / Jahr anfallen), was trägt man dann in den Bogen ein?
3 - Habe gelesen, bei einem "... zur Nutzung überlassenen Kraftwagen" ist es unerheblich, wem es gehört, und auch wer die Kosten trägt! In jedem Fall kann man die 30ct/km eintragen. Stimmt das? Kann also das Finanzamt nicht mit der Begründung die 30ct/km streichen, dass "... für den Stpfl. ja auch keine Kosten entstanden seien"? (... sondern für seine Tante /Oma /Kumpel etc).
4 - Ist es bis 4.500 km/Jahr generell unerheblich, wie man fährt, also auch 30ct/km eintragbar bei Fahrrad oder Fahrgemeinschaftsteilnahme ohne eigene Kosten? (wir wollen ja die Umwelt schonen)
Entfernungspauschale - Verkehrsmittel - Nachweise
29. September 2007
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Frage vom 29. September 2007 | 15:49
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 48x hilfreich)
Entfernungspauschale - Verkehrsmittel - Nachweise
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#1
Antwort vom 29. September 2007 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
zu 1.: Ja
zu 2.: Das ist eigentlich völlig egal. Man kann aber gerne beides eintragen, indem man zwei Zeilen benutzt.
zu 3.: Die 30ct/km bekommt man auch dann, wenn einem selbst keine Koten entstanden sind.
zu 4.: Ja, das ist dann völlig egal. Es handelt sich übrigens nicht um 4500km/Jahr, sondern um 4500€/Jahr für die Entfernungspauschale
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