Hallo!
Nach ca. einem Jahr Arbeitslosigkeit werde ich nun ab September eine halbe Stelle in einer weit entfernten Stadt annehmen. Dies bedeutet, dass ich umziehen muss. Allerdings wollte ich erst einmal die Probezeit von einem haben Jahr abwarten, bevor ich komplett alle Zelte in meinem jetzigen Wohnort abbreche.
Nun habe ich gehört, dass ich beim Lohnsteuerjahresausgleich eine Entfernungspauschale angeben kann, wenn ich bei meiner Arbeitsstelle einen Zweitwohnsitz anmelde.
Wie hoch fällt diese denn aus und ab welchem Verdienst (halbe Stelle) würde sich dies für das Jahr 2005 / also für vier Monate lohnen? Gibt es zudem ein bestimmtes Limit, diese Entfernungspauschale (im Monat o. Jahr´05) zu nutzen?
Freue mich über jeden Tip! Danke!
Entfernungspauschale - ab welchem Verdienst würde sich dies für vier Monate lohnen?
Die Entfernungspauschale gibt es für die Strecken, die Du tatsächlich zurückgelegt hast.
Was aber möglich ist, ist 4 Tage in der Woche die Fahrt vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle anzugeben und 1 Tag in der Woche zum Erstwohnsitz (Wochenendheimfahrten).
Außerdem besteht vielleicht die Möglichkeit, das ganze als doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen. Dann können auch noch die komplette Wohnungskosten angesetzt werden.
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30€ pro Entfernungskilometer (nicht Hin- und Rückfahrt). Das Maximum liegt bei 4.500€ im Jahr. Wenn deine Kosten noch höher sind, musst Du sie nachweisen.
Vielen Dank "hh" für diese gute Antwort!
Allerdings habe ich dazu noch zwei Fragen:
- Wie kann /muß ich diese vier Fahrten in der Woche zur Arbeitsstelle und die Wochenendfahrt zum Erstwohnsitz denn belegen?
- Was wäre, wenn ich in der Nähe meiner Arbeitsstelle bei einem Freund wohnen könnte bzw. dort meinen Zweitwohnsitz während der Probezeit anmelden würde? Liefe das auch unter "doppelter Haushaltsführung"?
Würde mich sehr über weitere Antworten freuen!
-- Editiert von -Susanne- am 19.08.2005 01:13:20
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Solange die Gesamtsumme für die Entfernungspauschale unter 4.500€ im Jahr bleibt, brauchst Du keine Belege.
Wenn Du diese Summe überschreitest, dann kannst Du das sowieso nur geltend machen, wenn Du die Entfernung mit dem Auto zurückgelegt hast. Dann solltest Du irgendwie belegen können, dass Du tatsächlich eine so hohe Kilometerleistung mit Deinem Auto hattest. Tankquittungen wären da z.B. hilfreich.
Eine doppelte Haushaltsführung bekommst Du nur anerkannt, wenn sich Dein Lebensmittelpunkt weiter an Deinem alten Wohnsitz befindet.
Der Lebensmittelpunkt befindet sich aber regelmäßig dort, wo auch der Ehe- bzw. Lebenspartner wohnt. In dem Fall sind auch die Heimfahrten zur alten Wohnung nicht steuerlich absetzbar.
Die steuerrechtlichen Auswirkungen richten sich nicht nach der melderechtlichen Seite, sondern nur nach den tatsächlichen Verhältnissen.
Hallo hh, danke für deine Antwort!
Gibt es außer dem Lebensmittelpunkt und dem Sitz des Ehe- / Lebenspartner noch andere Richtlinien, wonach sich der Erstwohnsitz richtet?
Ich habe z.B. gehört, dass solange ich noch 1/2 Jahr in der Probezeit bin, die "Notwendigkeit" für einen Zweitwohnsitz besteht, der dann in der Nähe meines neuen Arbeitsplatzes ist. Genau in dieser Zeit zahlt auch die Agentur für Arbeit eine Trennungskostenbeihilfe für die Führung von zwei Haushalten.
Wird das steuerrechtlich auch so anerkannt?
Wenn ich nun an meinem Zweitwohnsitz für die sechs Monate einen Untermietvertrag bei "einem" Freund unterschreibe, ist dieser doch noch lange nicht mein "Lebenspartner", oder?
Gillt die doppellte Haushaltsführung auch, wenn ich bei meinem Erstwohnsitz keine Miete zahlen muß, da ich ich derzeit in meinem eigenen Erbe wohne?
Freue mich über jede neue Antwort und über jeden Tipp!
-- Editiert von -Susanne- am 22.08.2005 10:42:18
quote:
Genau in dieser Zeit zahlt auch die Agentur für Arbeit eine Trennungskostenbeihilfe für die Führung von zwei Haushalten.
Wird das steuerrechtlich auch so anerkannt?
Dann wird das Finanzamt wohl auch die doppelte Haushaltsführung anerkennen, wenn Du es nicht darauf stößt, dass es anders sein könnte. Lass Dich nicht erwischen!
Die Trennungskostenbeihilfe musst Du natürlich von den Kosten für die doppelte Haushaltsführung wieder abziehen.
Die doppelte Haushaltsführung ist nicht davon abhängig, ob Du an Deinem Erstwohnsitz Miete zahlst.
Danke hh..., dass wußte ich gar nicht.
Wovon ist die doppelte Haushaltsführung denn abhängig, wenn nicht von der nachgewiesenen Mietzahlung??
Ich habe mal gehört, dass man nachweisen muss, dass Gelder fließen, d.h. also Mietkosten von meinem Konto auf die Konten der Vermieter. Oder gillt das in meinem Fall nur bei dem Zweitwohnsitz?
Wie wird denn geprüft, ob ich zwei Haushalte führe? Woran kann ich in dem 1/2 Jahr den Erstwohnsitz festmachen?
Das gilt für den Zweitwohnsitz.
Die Kosten des Erstwohnsitzes kannst Du ja nicht geltend machen, da es sich dabei um Kosten der normalen Lebensführung handelt, die ja jeder hat.
Üblicherweise wird den Angaben des Steuerpflichtigen geglaubt. Wer auf eine Frage im Einkommensteuerformular oder auf eine Nachfrage des Finanzbeamten eine unwahre Antort gibt, der begeht Steuerhinterziehung und das ist ein Straftatbestand.
Eine Kontrolle der Angaben erfolgt nur, wenn der Finanzbeamte bereits misstrauisch geworden ist.
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