Hallo,
wir haben heute unseren Steuerbescheid für 2004 erhalten. Darin wurden bereits die neuen Regelungen der Fahrtkostenpauschale angewendet, d.h. die ersten 20km für die Fahrt zur Arbeit wurden nicht berücksichtigt. Das dürfte doch noch nicht sein - oder? Die Steuererklärung haben wir im November 2005 abgegeben. Die neuen Regelungen dürften doch erst für die Steuererklärung 2005 gelten? Ein Widerspruch müßte hier doch Erfolg haben, oder wie sehen sie das?
Danke!
Mfg
Entfernungspauschale für 2004
Haben Sie sich versteuert?
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Auch für die Steuererklärung 2005 gelten diese Regelungen noch nicht.
Kann es sein, dass Ihr insgesamt mit den Werbungskosten nicht über die Pauschale von 920€ gekmmen seid?
Hallo, Danke für die Antwort. Doch wir kommen über die Pauschale. Meine Vermutung war eher, dass das Finanzamt gleich zum Januar 2006 die Software angepaßt hat und daher bei allen Bescheiden automatisch die neuen Gesetzesregelungen zur Anwendung kommen.
Deswegen bin ich erstaunt, dass es auch für die Steuer 2005 noch nicht gelten soll?!
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Es gibt bislang nicht einmal einen Gesetzesentwurf dazu. Und rückwirkend für das Jahr 2005 darf so etwas nicht in Kraft treten. Das wäre verfassungswidrig.
Ich gehe daher davon aus, dass diese Regelung frühestens für das Jahr 2007 gilt.
Bei Euch muss irgendetwas anderes passiert sein.
Sollte in den Erläuterungen zum Steuerbescheid nichts zu finden sein, so würde ich Einspruch einlegen.
Es passiert auch manchmal ganz einfach, dass der Finanzbeamte die Zahlen aus der Steuererklärung falsch in den Computer übernimmt.
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