Erbauseinandersetzung Steuer

2. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbauseinandersetzung Steuer

Hallo, mein Vater ist plötzlich verstorben und hinterlässt seine Frau und 3 Kinder, es gibt kein Testament oder anderweitige Verfügungen, sodass die gesetzliche Erbfolge greift. Meine Mutter sowie meine Geschwister und ich sind nun einen Erbengemeinschaft, die wir aber schnellstmöglich auflösen möchten. Mein Bruder möchte das Elternhaus übernehmen in welchem er seit 30 Jahren lebt. Zudem möchte mein Bruder den weiteren Nachlass übernehmen, der aus 12h Land-/ und Forstwirtschaftlichen Flächen besteht.
Meine Schwester und ich sollen als Ausgleichszahlung jeweils 40.000€ aus dem Nachlass meines Vaters erhalten und zudem jeweils 20.000€ Ausgleichszahlung aus dem Privatvermögen meines Bruders an meine Schwester und mich.
Fallen in diesem Fall für mich Steuern an oder fallen beide Zahlungen unter die Freibeträge?

-- Editiert von Moderator topic am 2. Februar 2026 21:57

-- Thema wurde verschoben am 2. Februar 2026 21:57




20 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20390 Beiträge, 7374x hilfreich)

Mit meinen bescheidenen Kenntnissen:
Wenn die genannten Beträge dem entsprechen, was du aus dem Erbe erwarten kannst, sollten keine Steuern anfallen, weil die Freibeträge für Kinder sehr viel höher liegen.
Allerdings lässt deine Darstellung vermuten, dass ihr zwei oder Schritte in eins fallen sollen, die möglicherweise zu einer Steuerpflicht führen. Dein Bruder will das Erbe 'übernehmen' und dann sollen Zahlungen erfolgen, die am Ende womöglich Schenkungen werden.

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#2
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Aber eine Schenkung von meinem
Bruder an mich würde ja trotzdem unter den Freibetrag fallen wenn ich nur 20.000€ erhalte oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20390 Beiträge, 7374x hilfreich)

... das ist richtig; ich hatte beide Beträge aufaddiert.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber eine Schenkung von meinem Bruder an mich würde ja trotzdem unter den Freibetrag fallen wenn ich nur 20.000€ erhalte oder sehe ich das falsch?
Da es erstmal keine Schenkungen sind siehst du das schon etwas falsch (eine Schenkung erfolgt freiwillig, und ohne Gegenleistung).
Konkret hättest du die 40.000 geerbt, und die 20.000 wären eine Art Verkaufserlös der an den Bruder gegangenen Anteile der Immobilie(n).

Entsprechen die genannten Beträge denn in etwa dem Wert?

Und wäre ein Verkauf der Immobilien steuerfrei (10-Jahresfrist)?
Falls nur teilweise, dann sollte imho der steuerfreie Teil vom Bruder gekauft werden, und der Rest geerbt.

Falls die land- und forstwirtschaftlichen Flächen noch Betriebsvermögen sind könnte es noch komplizierter werden.

Stefan

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#5
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für das Feedback.
Das mit dem Thema Schenkung habe ich verstanden, ich denke es wird dann eher als ein Verkaufserlös angesehen für meinen Erbteil der Immobilie, die ich an meinen Bruder verkaufe. Die 20.000€ sind allerdings deutlich geringer als das, was mir eigentlich zustehen würde als Pflichtanteil. Also 40k + 20k die ich erhalte sind nur knapp 50% von dem was mir eigentlich zustehen müsste.

Der Verkauf der Immobilie ist steuerfrei, mein Bruder bewohnt die Immobilie selber seit mehr als 10 Jahren.

Mir ist nur wichtig, dass ich auf das sowieso schon recht eingekürzte Erbe, das ich erhalten soll, nicht noch x Euro ans Finanzamt zahlen muss.

Gruß

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

das Ganze muss ja notariell abgewickelt werden. Und da würde ich mir zusichern lassen, dass der Bruder ggf. doch noch festgesetzte Steuern übernehmen muss.

Zitat:
Der Verkauf der Immobilie ist steuerfrei, mein Bruder bewohnt die Immobilie selber seit mehr als 10 Jahren.
Stimmt, hattest du ja geschrieben. Das muss zwar nicht unbedingt 10 Jahre Eigentum des Verstorbenen bedeutet, aber es ist schon sehr wahrscheinlich.

Dann würde ich versuchen, das Erbe so aufzuteilen, dass der Bruder die luf-Flächen erbt und ihr (Schwestern) im Gegenzug Barvermögen. Falls das ungefähr aufgeht bleibt nur noch das Haus, und da kauft euch euer Bruder eure Anteile ab (steuerfrei, aber Grunderwerbsteuer fällt an).

Alternativ wäre der Weg über die Mutter. Sie erbt das Haus, der Rest wie oben. Und dann schenkt sie das Haus an den Bruder weiter. Das wären dann aber schon 3 Parteien (euch Schwestern fasse ich mal zusammen), macht es nicht einfacher. Ein Vorteil ist hier, dass das keine Kettenschenkung wäre (weil einmal ist es ja ein richtiges Erbe).
An Stelle des Bruders würde ich in dem Fall auf einen Pflichtteilsverzicht bestehen, sonst könnte das Haus plötzlich zur Erbmasse gehören wenn eure Mutter stirbt. Ihr könnt aber auch vereinbaren, dass er dann weniger erbt (ist imho fair, weil er ja jatzt quasi der Gewinner ist).

Nochmal, zum Notar müsst ihr eh, dann würde ich den auch ein bisschen zu den Steuern fragen. Er wird euch zwar sagen, dass er dazu nichts sagen kann/darf - aber unter der Hand erfährt man oft trotzdem ein paar Dinge.

Stefan

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50244 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von Joggerin1900):
Die 20.000€ sind allerdings deutlich geringer als das, was mir eigentlich zustehen würde als Pflichtanteil. Also 40k + 20k die ich erhalte sind nur knapp 50% von dem was mir eigentlich zustehen müsste.

Somit schenkst Du also Deinem Bruder 60k. Darauf muss Dein Bruder dann 6k Schenkungssteuer zahlen.

Zitat (von reckoner):
Dann würde ich versuchen, das Erbe so aufzuteilen, dass der Bruder die luf-Flächen erbt und ihr (Schwestern) im Gegenzug Barvermögen.

Was sollte das ändern? Außerdem dürfte das sowieso schon so vorgesehen sein.

Zitat (von reckoner):
Alternativ wäre der Weg über die Mutter. Sie erbt das Haus, der Rest wie oben. Und dann schenkt sie das Haus an den Bruder weiter.

Steuern spart man dadurch aber nicht. Das Vorgehen verursacht jedoch höhere Notar- und Grundbuchgebühren.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was sollte das ändern?
Es stellt sicher, dass die Problematik "Betriebsvermögen" komplett bei dem Bruder verbleibt. In diese Richtung dachte ich.
Leider ist uns ja nicht bekannt, ob es Betriebsvermögen ist, und falls ja ob es weiterlaufen soll (dann gäbe es ja sogar Steuervorteile).

Zitat:
Steuern spart man dadurch aber nicht. Das Vorgehen verursacht jedoch höhere Notar- und Grundbuchgebühren.
Warum spart man da keine Steuern?
Bei der Alternative entstehen doch wenn man es klug anstellt gar keine Steuern mehr, weder Erbschafts-, Schenkungs-, noch Grunderwerbsteuer.

Stefan

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#9
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Betriebsvermögen ist es nicht. Es sind Wald-/Wiesenflächen, die über Generationen vererbt wurden, damals noch mit angemeldetem Nebengewerbe. Seit Jahren aber nun ohne Gewinnerwirtschaftung.
Der gesamte Nachlasswert wurde laut einem Sachverständigen „inoffiziell" auf etwas 800.000€ geschätzt.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der gesamte Nachlasswert wurde laut einem Sachverständigen „inoffiziell" auf etwas 800.000€ geschätzt.
Und wer ist Erbe? Nur ihr drei Geschwister, oder auch eure Mutter? (gesetzliche Erbfolge heißt ja nicht, dass keiner verzichten darf, das gibt es trotzdem, und zwar ohne das dadurch Schenkungsteuer entsteht)

Stefan

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#11
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter erbt zu 50% und wir 3 Geschwister dann je 1/6. Meine Mutter möchte aber auch nur 20.000€ erhalten plus ein lebenslanges Wohnrecht.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo.

ok. Dann geht es ans Aufteilen, und da seit ihr völlig frei (solange die Werte stimmen).

Das größte Problem ist sicherlich der Bruder, schließlich soll er deutlich mehr bekommen als im gemäß der Erbquote zusteht.

Zitat:
Meine Mutter möchte aber auch nur 20.000€ erhalten plus ein lebenslanges Wohnrecht.
Das Wohnrecht ist nun wieder ein neuer Baustein, hier aber ein guter. Denn das Wohnrecht mindert den Wert der Immobilie mitunter deutlich (allerdings noch nicht beim Erben, denn zum Todeszeitpunkt gab es das Wohnrecht ja noch nicht).

Gehen wir mal von den 800k aus. Das teilt sich beispielsweise folgendermaßén auf: Haus 500k, luf 200k, Barvermögen 100k, und Wohnrecht 150k.
Die Erbanteile betragen 400k für die Mutter, und 133k je Kind.
Nun das Ziel: Mutter 20k plus 150k Wohnrecht, jede Schwester 60k, der Bruder alles andere (Wert 510k).

Meine Idee wäre dann: Mutter erbt das Haus, ihr Schwestern jeweils 50.000 in Bar, und euer Bruder die luf-Flächen. Das der Bruder mit den 200k eigentlich schon zuviel geerbt hat spielt hier keine Rolle, die indirekten Schenkungen der anderen Erben liegen unter den Freibeträgen.
Anschließend wird das Haus von der Mutter an den Bruder übertragen, als gemischte Schenkung (er zahlt 40k). Und von diesen 40k schenkt die Mutter wiederum je 10k an ihre Töchter.

Am Ende hat jeder das geplante. Steuern fallen keine an, aber - wie schon von hh gesagt - teilweise doppelte Notargebühren.

Alles nur ein Beispiel, die realen Werte sind sicher anders. Aber die Richtung könnte passen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50244 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum spart man da keine Steuern?
Bei der Alternative entstehen doch wenn man es klug anstellt gar keine Steuern mehr, weder Erbschafts-, Schenkungs-, noch Grunderwerbsteuer.

Wie kommst Du darauf?

Zitat (von Joggerin1900):
Betriebsvermögen ist es nicht. Es sind Wald-/Wiesenflächen, die über Generationen vererbt wurden, damals noch mit angemeldetem Nebengewerbe. Seit Jahren aber nun ohne Gewinnerwirtschaftung.

Und wann genau wurde das Betriebsvermögen steuerpflichtig in das Privatvermögen überführt? Gibt es den entsprechenden Steuerbescheid noch?

Zitat (von reckoner):
Steuern fallen keine an, aber

Natürlich fallen bei Deinem Beispiel Steuern an. Wie kommst Du darauf, dass keine Steuern anfallen würde?

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo hh,

Zitat:
Natürlich fallen bei Deinem Beispiel Steuern an.
Dann sag' doch mal wo.

Wir haben hier ca. 800k Erbmasse, und 1.700k Freibeträge, wo sollen denn da die Steuern herkommen (außer natürlich, der Bruder erbt wie geplant direkt fast alles).

Stefan

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50244 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wir haben hier ca. 800k Erbmasse, und 1.700k Freibeträge, wo sollen denn da die Steuern herkommen (außer natürlich, der Bruder erbt wie geplant direkt fast alles).

Der Erbfall ist bereits eingetreten mit folgendem Ergebnis:
Zitat (von Joggerin1900):
Meine Mutter erbt zu 50% und wir 3 Geschwister dann je 1/6.

Die Geschwister haben also je ca. 133.000€ geerbt.
Wenn die Erbauseinandersetzung nun so aussieht, dass die Geschwister nur 60.000€ erhalten, dann verschenken sie 73.000€. Dabei ist es egal, ob sie diese 73.000€ an den Bruder oder an die Mutter verschenken. In beiden Fällen fällt Schenkungssteuer an, da die Freibeträge jeweils nur 20.000€ betragen. Und wenn die beiden Schwestern im ersten Schritt nur 50.000€ erhalten wie von Dir vorgeschlagen, dann erhöht es die Schenkungssteuer sogar noch.

Aber ich hätte da doch noch eine Idee:
Sollte die 6-Wochenfrist noch nicht abgelaufen sein, dann können die beiden Schwester gegen Zahlung einer Abfindung das Erbe ausschlagen. Dann würden Mutter und Bruder zu je 50% erben. Die Mutter könnte aus ihrem Erbteil bis zu 400.000€ steuerfrei an den Bruder verschenken.
Sollten die beiden Schwester Kinder haben, so müsste auch diese ausschlagen.

-- Editiert von User am 5. Februar 2026 15:54

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#16
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes ist bereits abgelaufen.
Also verstehe ich es aber so, dass wenn überhaupt Steuern anfallen dann nur für meinen Bruder, der fast alles erhält?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50244 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von Joggerin1900):
Also verstehe ich es aber so, dass wenn überhaupt Steuern anfallen dann nur für meinen Bruder, der fast alles erhält?

Ja, denn die Zahlung in Höhe von 20T€ aus dem Privatvermögen des Bruders an die Schwestern stellt keine Schenkung dar. Als Schenkung an den Bruder gilt vielmehr der Verzicht der Schwestern auf einen Teil des Erbes.

Man sollte aber auch ausdrücklich vereinbaren, dass der beschenkte Bruder die Steuern zahlen muss. Das Finanzamt kann die Steuer nämlich auch vom Schenker, also den Schwestern verlangen.

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#18
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo hh,

oh ja, stimmt, ich hatte in erster Linie den Bruder analysiert - bei dem ja nicht einmal der große Freibetrag reicht.
Die Mutter mit dem Haus aber nicht. Ich dachte das wäre kein Problem solange sie ihren Freibetrag einhält. Im Anschluß kann sie ja sehr viel steuerfrei an ihre Kinder schenken.
Daran, dass zuerst die Kinder an die Mutter schenken (indirekt, durch inkorrekte Auseinandersetzung) hatte ich nicht gedacht [wusste ich natürlich, aber man vergisst das so schnell].

Grundsätzlich bleibe ich aber dabei, dass meine Idee in die richtige Richtung gehen könnte; dann eben nicht Steuervermeidung, sondern Steuerminimierung. Und wenn sowohl Bruder als auch Mutter von jeder Schwester etwas geschenkt bekommt, dann vervierfachen sich die Freibeträge schon einmal.

Nochmal mein Ratschlag von oben: Mögliche Steuerforderungen sollten grundsätzlich zu Lasten des Bruders gehen.

Zitat:
Und wenn die beiden Schwestern im ersten Schritt nur 50.000€ erhalten wie von Dir vorgeschlagen, dann erhöht es die Schenkungssteuer sogar noch.
Mehr ist laut TS einfach nicht vorhanden. :wink:

Die neue Idee von dir hört sich auch gut an.
Wobei Kinder da oft eine Unmöglichkeit darstellen, solange sie noch minderjährig sind. Und wenn nicht mehr minderjährig dann haben sie vielleicht selber wieder Kinder - ein Teufelskreis.
Für den Fall, dass nur eine Schwester kinderlos ist bringt das imho nicht viel, denn dadurch erhöht sich ja der Erbanteil der anderen Schwester auch wieder (vom Regen in die Traufe würde ich sagen).

Idealfall: Beide Schwestern haben mehrere erwachsene Kinder die selbst kinderlos sind. Dann könnten die Schwestern ausschlagen, und ihre Kinder hätten dann mehrere Freibeträge bzw. jeweils weniger Erbmasse. Aber je mehr Personen beteiligt sind um so mehr Probleme gibt es auch (da muss nur einer nicht mitspielen, oder ein Insolvenzverfahren laufen etc.).

Noch eine Idee: Jeder erbt gemäß der gesetzlichen Quote (leicht abweichen kann man). Und später schenken die beiden Schwestern etwas zurück, und zwar auch an die Ehefrau das Bruders und/oder an Kinder von ihm, natürlich freiwillig, insbesondere nicht im Rahmen der Erbauseinandersetzung (=nochmal je 20k frei).
Wenn nur die Immobilien nicht wären, die machen alles komplizierter. :sad:

@TS: Wie wäre es denn, Teile der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen (noch als Erbengemeinschaft? Dann wäre ja mehr Geld zum verteilen vorhanden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50244 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie wäre es denn, Teile der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen

Ich vermute, dass es sich bei den Flächen um Betriebsvermögen handelt und daher bei einem Verkauf hohe Einkommensteuer anfällt.

Bei dieser Vermutung bleibe ich obwohl die Fragestellerin in #9 davon überzeugt ist, es könne sich nicht um Betriebsvermögen handeln. Ich vermute, dass sie sich irrt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Joggerin1900
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich kann mich tatsächlich irren ob es sich um Betriebsvermögen handelt oder nicht. Mir liegen leider nicht alle Informationen vor bzw. mein Bruder hält es nicht für nötig diese zu teilen. Ein Verkauf von Flächen kommt für ihn nicht in Frage.
Ich habe entschieden, dass ich zumindest hinsichtlich anfallenden Steuern den Notar bitten werde dies in den Vertrag aufzunehmen, dass diese (falls anfallen) alle zu Lasten meines Bruders gehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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