Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft aus 6 Personen. Nun beabsichtige ich das gemeinsame 2 Familienhaus von den anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft abzukaufen.
Es wird beabsichtigt eine Wohnung später zu Vermieten.
Zur Zeit steht eine Wohnung leer, die Andere wird von mir bewohnt!
Die einzelnen Anteile der Erbengemeinschaft sind
Großonkel 25%
Großtante 25%
Tante 25%
1. Bruder 8,33%
2. Bruder 8,33%
Ich 8,33%.
Die Erbengemeinschaft ist im Bundesland Hessen.
Ich muss dazu noch sagen, dass die Erbengemeinschaft bereits seit dem Tod meiner Urgroßeltern besteht und niemals aufgeteilt wurde!
Somit ging die Erbengemeinschaft zuerst auf meine Oma und deren Bruder über, die das 2 Familienhaus beide bewohnten und erweiterten, dann auf die Kinder meiner Oma, sprich meine Tante und, da meine Eltern bereits verstorben sind, auf mich und meine 2 Brüder, sowie nach dem Tod meines Großonkels und seiner Frau auf dessen 2 Kinder!
Nun soll das ganze wieder in mein Eigentum vereint werden!
Geschätzt vom Ortsgericht wurde die Immobilie mit 112600 Euro. Die Erbengemeinschaft hat sich aufgrund des aufgelaufenen Sanierungsstaus bei der Immobilie und dem daraus resultierenden Marktpreises auf einen Kaufpreis von 60000 Euro geeinigt.
Demnach wäre die Verteilung:
Großonkel: 15000€
Großtante: 15000€
Tante: 15000€
1. Bruder: 5000€
2. Bruder 5000€
Ich: 5000€
Ich muß also insgesamt 55000€ auszahlen.
Die Differenz von vom Ortsgericht ermittelten Preis zum tatsächlichen Auszahlungsbetrag berägt somit 57600 Euro
Die Differenz verteilt sich demnach:
Großonkel: 14400€
Großtante: 14400€
Tante: 14400€
1. Bruder: 4800€
2. Bruder: 4800€
Ich: 4800€
Nun wüsste ich gerne in wieweit Schenkungssteuer anfallen könnte und in welcher Höhe, bzw. welche Freibeträge zur Anwendung kommen.
Außerdem ob in diesem Fall Grunderwerbsteuer anfällt und in welcher Höhe.
Im Voraus vielen Dank
Markus
-- Editier von mark1970 am 26.08.2015 21:37
-- Editiert von Moderator am 26.08.2015 21:56
-- Thema wurde verschoben am 26.08.2015 21:56
Erbauseinandersetzung bebautes Grundstück Schenkungssteuer Grunderwerbsteuer?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Der Freibetrag bei Schenkungen beträgt 20.000€, die von keinem der Beteiligten überschritten werden. Schenkungssteuer fällt daher nicht an.
Da das Ganze im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, fällt auch keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
Zunächst erstmal vielen dank für die Aufklärung des doch etwas unübersichtlichen Sachverhalts!
Ich hätte da aber noch ein paar Unklarheiten:-(
Gilt das mit der Grunderwerbsteuer auch, wenn der letzte Erblasser auch bereits vor über 3 Jahren verstorben ist.
Ich dachte etwas von einer 2 Jahresgrenze gelesen zu haben?
und
Wonach richtet sich eigentlich die Gebühr für den Notar, nach dem vereinbarten Kaufpreis oder nach dem Geschätzten Wert des Ortsgerichts.
Vielen Dank, im Voraus, für weitere erhellende Antworten.
Gruß
Markus
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Zitat:Gilt das mit der Grunderwerbsteuer auch, wenn der letzte Erblasser auch bereits vor über 3 Jahren verstorben ist.
Ja
Zitat:Ich dachte etwas von einer 2 Jahresgrenze gelesen zu haben?
Innerhalb von 2 Jahren ist die Grundbuchberichtigung kostenfrei möglich. In Hinblick auf Steuern gibt es keine 2-Jahresgrenze.
Zitat:Wonach richtet sich eigentlich die Gebühr für den Notar, nach dem vereinbarten Kaufpreis oder nach dem Geschätzten Wert des Ortsgerichts.
Frag nicht so viel

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