Erbe/Schenkung nachträglich anzeigen

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
MarioJean
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe/Schenkung nachträglich anzeigen

Liebe Forenmitglieder,

wie ich gestern erfahren habe, haben meine Eltern vor gut 10 Jahren eine größere Summe Geld, 50.000€ in Bar, von meinen Großeltern bekommen. Aus Unkenntnis über Steuerthemen etc. haben sie dieses nicht als Schenkung angegeben. Diese Summe in Form von 500€ Scheinen liegt seit diesem Datum in unserem Keller.

Meine Frage daher:

Ist es möglich diese Summe nachträglich als Schenkung auszuweisen? Welche Optionen, beispielsweise Selbstanzeige etc. stehen mir generell zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 11.03.2018 15:45

-- Thema wurde verschoben am 11.03.2018 15:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Das gehört ins Steuerrecht

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Welche Optionen, beispielsweise Selbstanzeige etc. stehen mir generell zur Verfügung? Sie wollen sich selbst anzeigen wegen einer Angelegenheit Ihrer Eltern? Die sind für sich selbst verantwortlich... Es ist aber auch kein Problem, den eigenen Kindern 50.000 Euro zu schenken - da fällt noch keine Schenkungsteuer an. 2008 lag der Freibetrag bei 205.000 Euro.

-- Editiert von muemmel am 11.03.2018 15:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarioJean
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, es geht natürlich eher generell darum welche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen. Das Problem mit der Schenkung wäre doch, dass sie die Summe ebenfalls als Schenkung von meinen Großeltern bekommen haben und nicht angegeben haben. Folglich wäre eine Schenkung an mich, die ich aufgrund der Summe an das Finanzamt melden müsste, nicht möglich. Zumindest nach meinen bisherigen Informationen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Folglich wäre eine Schenkung an mich, die ich aufgrund der Summe an das Finanzamt melden müsste, nicht möglich. Ja und? Es liegt alles innerhalb der Freibeträge - wo ist also das Problem mit einer nachgeholten Meldung?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarioJean
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, die Frage ist ja, ob bei einer Angabe meinerseits das Finanzamt sich nicht auch fragen würde woher meine Eltern das Geld haben. Und das Geld ist ja quasi Schwarzgeld, weil es im ersten Schritt nicht offiziell als Schenkung meiner Großeltern an meine Eltern gemeldet wurde und daher Steuerhinterziehung ist. Bzw. wäre das meine Vermutung und ich frage mich, ob das so stimmt, oder eben nicht :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von MarioJean):
und daher Steuerhinterziehung ist


Nein, steht doch schon mehrmals hier. Es wurde zwar keine Meldung abgegeben, aber aufgrund des Freibetrags auch keine Steuer verkürzt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Und das Geld ist ja quasi Schwarzgeld, weil es im ersten Schritt nicht offiziell als Schenkung meiner Großeltern an meine Eltern gemeldet wurde und daher Steuerhinterziehung ist.


Wichtiger als eine jetzt noch vorgenommene Anzeige wäre der Herkunftsnachweis des Geldes. Wenn man jetzt noch die Schenkung anzeigt, dann beweist das nämlich im Hinblick auf die Herkunft des Geldes nichts.

Im Hinblick auf eine denkbare Steuerhinterziehung ist die Sache nach nunmehr 10 Jahren sowieso verjährt.

Sollten Deine Großeltern noch den Kontoauszug über die Abhebung des Betrages haben, so sollte der aufbewahrt werden.

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