Erbrecht - Doppelbesteuerungsabkommen - Italien/Deutschland.

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Erbrecht - Doppelbesteuerungsabkommen - Italien/Deutschland.

Ein Italiener der in Italien wohnt stirbt. Sein Erbe geht an an einen Anghörigen der seit 30 jahren in Deutschland lebt. Der Errbe besitzt seit seinem 10. Lebensjahr die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Frage: Wie muss der sein Erbe versteuern? Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen oder muss er in jedem Land voll versteuern? Sollte es so sein gibt es dann (natürlich legale) Möglichkeiten die Versteuerung so gering wie möglich zu halten Was sollte man beachten? In welchem Land z.B. wo soll man sich das Erbe auszahlen lassen?

Danke für Rat.

-- Editiert von Moderator am 21.10.2017 10:10

-- Thema wurde verschoben am 21.10.2017 10:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Woraus besteht das Erbe und wo befindet sich es? Wenn alles in Italien ist, dann werden zuerst die Steuern in Italien gezahlt. Bei der Besteuerung in Deutschland werden dann die gezahlten italienischen Steuern angerechnet. Es gibt kein DBA zwischen Deutschland und Italien.

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#2
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Es handelt sich um den Teil einer Wohnung die Verkauft wurde...werden soll. Dementsprechend ist es letztendlich wohl Bargeld.
Das die gezahlten Ital. Steuern angerechnet werden bedeutet dann das man nicht doppelt bezahlt.
Wenn man z.B. 10.000 Euro als Grundlage ansetzen würde wie wäre dann die Höhe der Abgabe in jedem Land?
Vielen Dank für ihre Hilfe.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

In Deutschland zahlt man dann nichts, da der Freibetrag auch bei entfernten Verwandten mindestens 20.000€ beträgt. Wie das in Italien ist, weiß ich nicht.

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#4
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Nein, das Vermögen wird zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bewertet. Deshalb muss die Wohnung nach Erbstg bzw.BewStg bewertet werden und nicht nach dem die Wohnung verkauft wurde. Allerdings wenn die Wohnung nicht vermietet wurde, kann man die Wohnung auch nach dem Verkaufspreis bewerten . Was die italienischen Steuern angeht, kann ich nichts sagen. Sie müssen sich darüber in Italien informieren lassen. In Deutschland hängt die Besteuerung von den Steuerklassen und des Wertes des Vermögens ab. In welchem Verhältnis steht der Angehöriger zum Erblasser? Bei 10.000 Euro erfolgt in Deutschland keine Besteuerung.

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