Guten Tag,
Ich habe im Jahr 2012 und 2017 jeweils einen 5-stelligen Betrag geerbt von verstorbenen Verwandten aus dem Ausland. Ich habe mich beide Male online informiert ob der Betrag steuerpflichtig ist, das waren die Beträge nicht. Da ich relativ schludrig veranlagt bin, habe ich mit dieser Information vorlieb genommen und nicht weiter gehandelt.
Da ich jetzt als Kleinunternehmer selbstständig bin, bin ich gezwungen mich mehr mit Steuerfragen zu beschäftigen. Im Zuge dessen habe ich soeben gelesen, dass ich sehr wohl verpflichtet gewesen wäre diese Erbschaften dem Finanzamt zu melden. Hätte dies aber maximal 3 Monate nach der Erbschaft tun müssen.
Was nun? Trotzdem noch melden? Werde ich im schlimmsten Fall strafrechtlich verfolgt? Ich wollte ja nichts unterschlagen, ich wollte nur so wenig Arbeit wie möglich haben und dachte ich hätte mein Soll erfüllt, indem ich mich informiert habe, ob ich mein Erbe versteuern muss oder nicht.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
-- Editiert von Moderator am 15.01.2020 14:29
-- Thema wurde verschoben am 15.01.2020 14:29
-- Editiert von Almaminna am 15.01.2020 22:25
-- Editiert von Almaminna am 15.01.2020 22:26
Erbschaft nicht beim Finanzamt gemeldet
15. Januar 2020
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Frage vom 15. Januar 2020 | 13:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft nicht beim Finanzamt gemeldet
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