Erbschaftsdarlehen für Immobilie - Zinskosten steuerlich geltend machen

6. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
User16v
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsdarlehen für Immobilie - Zinskosten steuerlich geltend machen

Hallo zusammen,

fiktives Beispiel:
Person A erbt von Person B eine Immobilie, in der B bis "zum Schluss" noch selbst gewohnt hat. Die Immobilie war bis dahin also noch nicht vermietet gewesen. Person A nimmt im Rahmen des Erbprozesses ein Hypothekenkredit auf, um die anfallende Erbschaftssteuer zu bezahlen. A renoviert die Wohnung und vermietet sie anschließend klassisch.

Dürfen die anfallenden Zinskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden? Hat jemand bereits Erfahrung zu der Situation und kann berichten?

Lieben Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat (von User16v):
Dürfen die anfallenden Zinskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Nein, da das Darlehen offensichtlich nicht mit der Immobilie in Zusammenhang steht, sondern mit der rein privaten Steuerzahlung.

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