Erbschaftssteuer, Wertermittlung Immobilie

18. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
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Erbschaftssteuer, Wertermittlung Immobilie

Hallo,

angenommen ein Kind erbt einiges Barvermögen und dazu noch einen ETW in München. Wie wird das ganze beim Finanzamt gehandhabt.

Der Freibetrag beträgt 500.000 €, wobei das Barvermögen und die ETW zusammen diese Grenze vermutlich weit übersteigen. Der Steuersatz beträgt 19%. Wie sind die weiteren Abläufe?

Im Moment wird eine Steuererklärung über die Erbschaft verfaßt. Darin wird u.a. der Bodenrichtwert und auch der Wert der Wohnung abgefragt. Diese Werte weiß aber das Kind nicht, denn wer kennt schon als weit entfernt Wohnender den Wert einer geerbten Eigentumswohnung. Das einzige, was man weiß ist, dass die Preise in München extrem hoch sein sollen. Auch der Mietertrag wird nicht abgefragt.

Welche Werte soll man also hier eintragen? Oder kann man diese Felder in der Steuererklärung auch offenlassen?

Dazu kommt noch, dass diese Wohnung, Baujahr 1970, 100 m² seit Jahrzehnten vermietet ist und die Miete mit 5,5 Euro /m² kalt offenbar sehr nieder ist. Die Wohnung befindet sich in einer besseren Wohngegend. Das Haus wurde , soweit bekannt, nicht gedämmt. Das bedeutet, der Ertrag der Wohnung im Verhältnis zum Verkehrswert ist sehr gering. Wie soll man also auf einen vernünftige Wert der Wohnung kommen?

Was kann man steuermindern absetzen? Bekannt ist eine Beisetzungspauschale ohne Nachweis über ca. 10.000 €. Diese wird meines Wissens automatisch berücksichtigt.

Die Erbschaftssteuer beträgt bei einer Erbschaft zwischen 600.000€ und 6.000.000€ 19%. (bis 600.000 € 15%). Die gesamte Erbschaft liegt über 600.000 € aber natürlich weit unter 6.000.000 €. Gibt es in solche einem Fall eine Reduzierung des Steuersatzes? Erfolgt diese automatisch durch das Finanzamt?

Gibt es weiter Möglichleiten die Erbschaftssteuer zu reduzieren?

Für Ratschläge und Infos wäre ich sehr dankbar.

(Falls der Beitrag nicht unter Erbschaftsrecht fällt, bitte verschieben. )

-- Editiert von Moderator topic am 18.04.2022 22:30

-- Thema wurde verschoben am 18.04.2022 22:30




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8581 Beiträge, 4662x hilfreich)
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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich weiß, es war ein Irrtum meinerseits. Ich bitte einfach hier fortzufahren.


Laut Sparkasseninfo beträgt der Freibetrag pro Kind 400.000 €

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Welche Werte soll man also hier eintragen?


Man kann einen Schätzwert eintragen. Der wird dann zunächst zur Festsetzung der Erbschaftsteuer genommen.

Sobald das Finanzamt dann den Grundbesitzwert festgestellt hat, wird der Steuerbescheid geändert und die sich ergebende Differenz erstattet oder ist nachzuzahlen.

Zitat (von aspergius):
Dazu kommt noch, dass diese Wohnung, Baujahr 1970, 100 m² seit Jahrzehnten vermietet ist und die Miete mit 5,5 Euro /m² kalt offenbar sehr nieder ist.


Da bei Mietwohnungen das Ertragswertverfahren zur Wertermittlung verwendet wird, kann das zu einem relativ niedrigen Wert führen. Außerdem wird der Wert der Mietwohnung um 10% gekürzt (§ 13d ErbStG).

Zitat (von aspergius):
Bekannt ist eine Beisetzungspauschale ohne Nachweis über ca. 10.000 €. Diese wird meines Wissens automatisch berücksichtigt.


Es sind 10.300€, die automatisch berücksichtigt werden.
Hausrat und Wäsche ist bis zu 41.000€ steuerfrei
Andere bewegliche Gegenstände sind bis zu 12.000€ steuerfrei.

Zitat (von aspergius):
Die Erbschaftssteuer beträgt bei einer Erbschaft zwischen 600.000€ und 6.000.000€ 19%. (bis 600.000 € 15%). Die gesamte Erbschaft liegt über 600.000 € aber natürlich weit unter 6.000.000 €. Gibt es in solche einem Fall eine Reduzierung des Steuersatzes? Erfolgt diese automatisch durch das Finanzamt?


Wenn der Wert des Nachlasses z.B. 700.000€ beträgt, dann sind aufgrund des Freibetrages davon 300.000€ steuerpflichtig. Der Steuersatz würde dann 11% betragen.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es sind 10.300€, die automatisch berücksichtigt werden.
Hausrat und Wäsche ist bis zu 41.000€ steuerfrei
Andere bewegliche Gegenstände sind bis zu 12.000€ steuerfrei.

Werden die Werte für Hausrat und Wäsche auch automatisch pauschal berücksichtigt, so dass wir nichts eintragen müssen?
Was sind andere bewegliche Gegenstände? Natürlich war etwas Schmuck (z.B. Ehering und 2 Halsketten vorhanden, deren Wert wohl unbedeutend ist, wir aber nicht einschätzen können Auch ein Ölbild eines unbekannten Malers war vorhanden, auch ein handgeschnitztes Kreuz, was man eben so im Pflegeheim haben kann.)

Können auch die Notarskosten für die Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden?

Zitat (von aspergius):
Die Erbschaftssteuer beträgt bei einer Erbschaft zwischen 600.000€ und 6.000.000€ 19%. (bis 600.000 € 15%). Die gesamte Erbschaft liegt über 600.000 € aber natürlich weit unter 6.000.000 €. Gibt es in solche einem Fall eine Reduzierung des Steuersatzes? Erfolgt diese automatisch durch das Finanzamt?

Wenn der Wert des Nachlasses z.B. 700.000€ beträgt, dann sind aufgrund des Freibetrages davon 300.000€ steuerpflichtig. Der Steuersatz würde dann 11% betragen.


Mal angenommen, der Wert des Nachlasses beträgt 1.300.000 €, davon gehen der Freibetrag von 400.000 ab, bleiben also 900.000 €. Bleibt der Steuersatz dann trotzdem bei 19%, obwohl die Erbmasse ja weit unter 6.000.000 liegt? Vielleicht gibt es ja so eine Art Gleitklausel?



Signatur:

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Mal angenommen, der Wert des Nachlasses beträgt 1.300.000 €, davon gehen der Freibetrag von 400.000 ab, bleiben also 900.000 €. Bleibt der Steuersatz dann trotzdem bei 19%, obwohl die Erbmasse ja weit unter 6.000.000 liegt?


Ja, richtig.

Zitat (von aspergius):
Vielleicht gibt es ja so eine Art Gleitklausel?


Es gibt zwar für den Übergangsbereich zwischen den einzelnen Stufen eine Gleitklausel, jedoch liegt man mit 900.000€ schon zu weit weg von der vorherigen Stufe (600.000€), so dass die Gleitklausel nicht mehr greift.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Was sind andere bewegliche Gegenstände?


Alles, was man irgendwie bewegen kann und was nicht zum Hausrat gehört.

Zitat (von aspergius):
Auch ein Ölbild eines unbekannten Malers war vorhanden, auch ein handgeschnitztes Kreuz, was man eben so im Pflegeheim haben kann.


Die Dinge können auch zum Hausrat gehören.

Zitat (von aspergius):
Können auch die Notarskosten für die Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden?


Nein, jedoch bedeutet das ja, dass es mehrere Erben gibt.

Wenn ein Vermögen von 1.300.000€ an zwei Kinder vererbt wird, dann erbt jedes Kind 650.000€. Bei einem Freibetrag von 400.000€ muss dann jedes Kind 250.000€ mit einem Steuersatz von 11% versteuern.

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von hh):
Können auch die Notarskosten für die Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden?


Nein, jedoch bedeutet das ja, dass es mehrere Erben gibt.

Wenn ein Vermögen von 1.300.000€ an zwei Kinder vererbt wird, dann erbt jedes Kind 650.000€. Bei einem Freibetrag von 400.000€ muss dann jedes Kind 250.000€ mit einem Steuersatz von 11% versteuern.


Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, die sehr hilfreich sind.

Ja es gibt mehrere Erben. Aber ich habe nur das vermeintliche Erbe eines Kindes betrachtet und der Diskussion zu Grunde gelegt. Also wird die Immobilie und das Vermögen nur an ein Kind vererbt.

Was noch nicht beantwortet ist, ist die Sache mit den Pauschalen für Hausrat, Schmuck, Kunst und bewegliche Gegenstände.
Werden diese Pauschalen von Amts wegen automatisch zugrunde gelegt und angewendet, wenn diese Pauschalen durch Hausrat in der Realität gar nicht erreicht werden?

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4238 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Darin wird u.a. der Bodenrichtwert


Der kann in jeder Stadt online gegen eine Gebühr abgefragt werden.

Es gibt in Internet auch Portale wo sie fündig werden können. Genauer ist bestimmt der von der Stadt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Werden diese Pauschalen von Amts wegen automatisch zugrunde gelegt und angewendet, wenn diese Pauschalen durch Hausrat in der Realität gar nicht erreicht werden?


Wenn die Pauschalen nicht erreicht werden, dann muss der Hausrat und ggf. die anderen beweglichen Gegenstände nicht versteuert werden.

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2640 Beiträge, 722x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Was noch nicht beantwortet ist, ist die Sache mit den Pauschalen für Hausrat, Schmuck, Kunst und bewegliche Gegenstände.
Werden diese Pauschalen von Amts wegen automatisch zugrunde gelegt und angewendet, wenn diese Pauschalen durch Hausrat in der Realität gar nicht erreicht werden?


Ein Blick in offizielle Dokumente erspart häufig Nachfragen im Internet ...
Anleitung ErbSt-Erklärung

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The Beatles, Taxman

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