Erbschaftssteuer - Abweichung vom Testament

8. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
thomas58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Abweichung vom Testament

Hallo,

nehmen wir an dass laut Testament A und B zu gleichen Teilen ein Bankguthaben erben. A möchte aber auf einen Teil seines Anteils verzichten, so dass B mehr erhalten soll.

Was ist dann die Bemessungsgrundlage für die ErbSt: die Hälfte gem. Testament oder können A und B in der ErbSt-Erklärung die tatsächlich verteilten Beträge angeben?

Vielen Dank.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2287 Beiträge, 1272x hilfreich)

Steuerlich dürften zwei verschiedene Vorgänge vorliegen: zunächst der Erbfall (50:50) und anschließend die Schenkung von A an B. Dann müssten zwei Steuererklärungen angegeben werden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

quote:
Steuerlich dürften zwei verschiedene Vorgänge vorliegen:


Das ist nicht der Fall.

Es müssen die tatsächlich verteilten Beträge angegeben werden.

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