Hallo,
nehmen wir an dass laut Testament A und B zu gleichen Teilen ein Bankguthaben erben. A möchte aber auf einen Teil seines Anteils verzichten, so dass B mehr erhalten soll.
Was ist dann die Bemessungsgrundlage für die ErbSt: die Hälfte gem. Testament oder können A und B in der ErbSt-Erklärung die tatsächlich verteilten Beträge angeben?
Vielen Dank.
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Erbschaftssteuer - Abweichung vom Testament
8. Dezember 2013
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Frage vom 8. Dezember 2013 | 08:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Abweichung vom Testament
#1
Antwort vom 8. Dezember 2013 | 09:50
Von
Status: Student (2287 Beiträge, 1272x hilfreich)
Steuerlich dürften zwei verschiedene Vorgänge vorliegen: zunächst der Erbfall (50:50) und anschließend die Schenkung von A an B. Dann müssten zwei Steuererklärungen angegeben werden.
#2
Antwort vom 9. Dezember 2013 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17584x hilfreich)
quote:
Steuerlich dürften zwei verschiedene Vorgänge vorliegen:
Das ist nicht der Fall.
Es müssen die tatsächlich verteilten Beträge angegeben werden.
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