Erbschaftssteuer-Finanzamt

24. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
stregaline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer-Finanzamt

Hallo zusammen,
Finanzamtmeldung Erbschaft, nach Testamentseröffnung. Annahme 3 Monatsfrist beginnt nach Testamentseröffnung durch Amtsgericht? Vorher ist es ja nicht offiziell? Testament war beglaubigt und bei Gericht hinterlegt. Zeitfaktor spielt große Rolle wg. Unterlagenbeschaffung, Immobilienverkauf, Zahlung Erbschaftssteuer.
Danke für eure Meinungen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2456 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von stregaline):
Danke für eure Meinungen

Vielleicht mal eine verständliche Frage formulieren?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stregaline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, wenn unverständlich. Man hat ja die Pflicht dem Finanzamt eine Erbschaft zu melden wg. Erbschaftssteuer. Einmal lese ich ab Kenntnis bzw. Todestag, dann wieder ab Testamentseröffnung durch Nachlassgericht. Testament war dort hinterlegt und hat 5 Monate bis zur Eröffnung gedauert. Muss man jetzt sofort beim FA melden, weil 3 Monate ab Todestag vergangen oder hat man noch 3 Monate Zeit ab Testamentseröffnung? Hoffe jetzt verständlich

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17593x hilfreich)

Zitat (von stregaline):
Muss man jetzt sofort beim FA melden, weil 3 Monate ab Todestag vergangen oder hat man noch 3 Monate Zeit ab Testamentseröffnung?


Als Zeitpunkt der Kenntnis vom Anfall im Sinne des § 30 Abs. 1 ErbStG gilt die Eröffnung des Testamentes. Nur wenn es kein Testament gibt, dann gilt der Todestag als Zeitpunkt der Kenntnis.

1x Hilfreiche Antwort

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