Hallo zusammen,
Finanzamtmeldung Erbschaft, nach Testamentseröffnung. Annahme 3 Monatsfrist beginnt nach Testamentseröffnung durch Amtsgericht? Vorher ist es ja nicht offiziell? Testament war beglaubigt und bei Gericht hinterlegt. Zeitfaktor spielt große Rolle wg. Unterlagenbeschaffung, Immobilienverkauf, Zahlung Erbschaftssteuer.
Danke für eure Meinungen
Erbschaftssteuer-Finanzamt
24. Oktober 2023
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Frage vom 24. Oktober 2023 | 09:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer-Finanzamt
#1
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 10:31
Von
Status: Student (2456 Beiträge, 855x hilfreich)
Zitat :Danke für eure Meinungen
Vielleicht mal eine verständliche Frage formulieren?
#2
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 12:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
sorry, wenn unverständlich. Man hat ja die Pflicht dem Finanzamt eine Erbschaft zu melden wg. Erbschaftssteuer. Einmal lese ich ab Kenntnis bzw. Todestag, dann wieder ab Testamentseröffnung durch Nachlassgericht. Testament war dort hinterlegt und hat 5 Monate bis zur Eröffnung gedauert. Muss man jetzt sofort beim FA melden, weil 3 Monate ab Todestag vergangen oder hat man noch 3 Monate Zeit ab Testamentseröffnung? Hoffe jetzt verständlich
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (50272 Beiträge, 17593x hilfreich)
Zitat :Muss man jetzt sofort beim FA melden, weil 3 Monate ab Todestag vergangen oder hat man noch 3 Monate Zeit ab Testamentseröffnung?
Als Zeitpunkt der Kenntnis vom Anfall im Sinne des § 30 Abs. 1 ErbStG gilt die Eröffnung des Testamentes. Nur wenn es kein Testament gibt, dann gilt der Todestag als Zeitpunkt der Kenntnis.
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