Erbschaftssteuer Immobilie Berliner Testament

25. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Elbe11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Immobilie Berliner Testament

Guten Tag,
meine Frage betrifft Berliner Testament und Erbschaftssteuerfreibeträge.

Ein Freundin hat im Abstand weniger Wochen beide Eltern verloren und erbt zusammen mit ihrem Bruder ein Haus. Weil es ein Berliner Testament gab, hat der Vater theoretisch die Ehefrau beerbt und die Kinder sind nun Erbe des Vaters.
In diesem Fall gibt es laut Steuerberaterin für jedes Kind einmal den Freibetrag der Erbschaftssteuer.
Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen?

Ohne dieses Berliner Testament hätte jedes Kind für jeden Elterteil je einen Freibetrag.
Weil der Abstand zwischen den Todesfällen gering war, hat es aber keine Umschreibungen auf den Vater gegeben, z.B. im Grundbuch.
Gibt es evtl. zu so einem Fall irgendwo eine Präzendenzurteil?

Freue mich auf eine Antwort und wünsche Ihnen allen noch ein schönes Pfingsten!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen? Und den wollen Sie dann von sich selber fordern? Oder wer soll den auszahlen?

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 21:51

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Elbe11):
Weil es ein Berliner Testament gab, hat der Vater theoretisch die Ehefrau beerbt

Praktisch auch.

Zitat (von Elbe11):
In diesem Fall gibt es laut Steuerberaterin für jedes Kind einmal den Freibetrag der Erbschaftssteuer.

Richtig. Beträgt der Nachlasswert denn mehr als 800.000€?

Zitat (von Elbe11):
Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen?

Ja, das können sie, es sei denn das Testament enthält eine Pflichtteilstrafklausel.

Zitat (von muemmel):
Und den wollen Sie dann von sich selber fordern? Oder wer soll denn auszahlen?

Genau und dann gibt es auch keinen Streit.

Zitat (von Elbe11):
hat es aber keine Umschreibungen auf den Vater gegeben, z.B. im Grundbuch.

Das spielt keine Rolle.

Zitat (von Elbe11):
Gibt es evtl. zu so einem Fall irgendwo eine Präzendenzurteil?

Nein, da die Rechtslage völlig klar ist.

Damit der Freibetrag auch gegenüber der Mutter vollständig ausgeschöpft werden kann, müsste diese alleine ein Vermögen von 3,2 Mio. € gehabt haben.

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.