Guten Tag,
meine Frage betrifft Berliner Testament und Erbschaftssteuerfreibeträge.
Ein Freundin hat im Abstand weniger Wochen beide Eltern verloren und erbt zusammen mit ihrem Bruder ein Haus. Weil es ein Berliner Testament gab, hat der Vater theoretisch die Ehefrau beerbt und die Kinder sind nun Erbe des Vaters.
In diesem Fall gibt es laut Steuerberaterin für jedes Kind einmal den Freibetrag der Erbschaftssteuer.
Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen?
Ohne dieses Berliner Testament hätte jedes Kind für jeden Elterteil je einen Freibetrag.
Weil der Abstand zwischen den Todesfällen gering war, hat es aber keine Umschreibungen auf den Vater gegeben, z.B. im Grundbuch.
Gibt es evtl. zu so einem Fall irgendwo eine Präzendenzurteil?
Freue mich auf eine Antwort und wünsche Ihnen allen noch ein schönes Pfingsten!
Erbschaftssteuer Immobilie Berliner Testament
25. Mai 2026
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Frage vom 25. Mai 2026 | 15:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer Immobilie Berliner Testament
#1
Antwort vom 25. Mai 2026 | 18:36
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen? Und den wollen Sie dann von sich selber fordern? Oder wer soll den auszahlen?
-- Editiert von User am 25. Mai 2026 21:51
#2
Antwort vom 25. Mai 2026 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Weil es ein Berliner Testament gab, hat der Vater theoretisch die Ehefrau beerbt
Praktisch auch.
Zitat :In diesem Fall gibt es laut Steuerberaterin für jedes Kind einmal den Freibetrag der Erbschaftssteuer.
Richtig. Beträgt der Nachlasswert denn mehr als 800.000€?
Zitat :Oder können sie von der mütterlichen Seite noch einen Pflichtteil geltend machen?
Ja, das können sie, es sei denn das Testament enthält eine Pflichtteilstrafklausel.
Zitat :Und den wollen Sie dann von sich selber fordern? Oder wer soll denn auszahlen?
Genau und dann gibt es auch keinen Streit.
Zitat :hat es aber keine Umschreibungen auf den Vater gegeben, z.B. im Grundbuch.
Das spielt keine Rolle.
Zitat :Gibt es evtl. zu so einem Fall irgendwo eine Präzendenzurteil?
Nein, da die Rechtslage völlig klar ist.
Damit der Freibetrag auch gegenüber der Mutter vollständig ausgeschöpft werden kann, müsste diese alleine ein Vermögen von 3,2 Mio. € gehabt haben.
-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:21
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