Erbschaftssteuer - Kann das Finanzamt nachträglich Forderungen an mich stellen?

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
zogit
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Kann das Finanzamt nachträglich Forderungen an mich stellen?

Bei der Erbschaftssteuererklärung nach dem Tod meiner Mutter habe ich Ihr persönliches Vermögen angegebenen und das Finanzamt darauf hin gewiesen das es ein Nachlass meines Vaters gab, bei dem meine Mutter Nutznießerin war. Dazu habe ich die Adresse des Testamentsvollstreckers mit geteilt, sowie das damals zuständige Finanzamt.
Darauf hin habe ich einen rechtskräftigen Steuerbescheid bekommen, bei dem jedoch nur das Vermögen meiner Mutter zu Grunde gelegt wurde.
Kann das Finanzamt nachträglich Forderungen an mich stellen wenn es merkt, dass es eigentlich hätte mehr bekommen müssen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich kann jetzt nicht erkennen, warum Du der Meinung bist, der Steuerbescheid sei falsch.

Es ist doch korrekt, dass nur das Vermögen Deiner Mutter zu Grunde gelegt wurde. Wenn es anders gewesen wäre, hätte ich Dir jetzt geraten, Einspruch deagegen einzulegen.

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#2
 Von 
zogit
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit ich weiss war meine Mutter Vorerbin und durfte nur die Erträgnisse nutzen. Das Vermögen meines Vater wurde jetzt zwischen mir und meinen Halbbrüdern aufgeteilt. Insofern denke ich wäre da schon Steuer angefallen.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann müssen Du und Deine Halbbrüder jetzt eine weitere Steuererklärung abgeben.

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