Erbschaftssteuer auf eine französische Immobilie

1. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer auf eine französische Immobilie

Guten Abend,
ich hatte gedacht, dass nach 2016 (Doppelbesteuerungsabkommen) im Erbfall nur noch deutsches Steuerrecht für mich zur Anwendung kommt. Zu meinem Erbe gehört ein kleines Ferienhaus in Frankreich, trotzdem bleibe ich damit in Deutschland unterhalb des Freibetrags. Nun verlangt der französische Notar, nachdem ein Verkaufsversuch bei ihm (und anderen Maklern) gescheitert ist, und ich mich dazu entschieden habe, es zu behalten, 20194€ an Steuern (als Verkehrswert hat er einfach den Angebotspreis 210000€ genommen). Muss ich das wirklich bezahlen, wenn das Haus auf meinen Namen umgeschrieben werden soll? Würde ich, wenn das wirklich so ist (und ich nicht unterhalb des Freibetrags läge), das Haus bei der deutschen Steuer dann aus der Erbmasse herausnehmen dürfen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
ich hatte gedacht, dass nach 2016 (Doppelbesteuerungsabkommen) im Erbfall nur noch deutsches Steuerrecht für mich zur Anwendung kommt.

Nein, nach § 5 DBA steht das Besteuerungsrecht bei Immobilien dem Belegenheitsstaat zu.

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#2
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
Erst einmal vielen Dank für die klare Antwort. Zum zweiten Teil meines Problems, das für mich demnächst ansteht: da ich aus dem geerbten deutschen Elternhaus ausziehen muss, würde ich weit über den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer geraten. Da wäre es wichtig zu wissen, ob ich die französische Immobilie herausnehmen kann, weil sie ja sonst hier zu zweiten Mal versteuert würde?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Die französische Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Es haben sich leider noch zwei Fragen ergeben, für deren Beantwortung ich ebenso wie für die vorige Antwort danken möchte:
1. Gibt es im französischen Recht nicht eine Ausnahme für die Besteuerung, wenn ich dauerhaft in die entsprechende Immobilie umziehe?
2. Der französische Notar verlangt von mir nicht nur die Erbschaftssteuer auf diese Immobilie, sondern möchte auch den Kaufvertrag sehen, wenn ich vor dem Umzug das in Deutschland geerbte Haus verkauft habe. Wozu braucht er ihn, ich versteuere doch das gesamte Erbe in Deutschland?

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