Erbschaftssteuererklärung FA Verwandschaftsgrad

5. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.06.2013 12:03:57
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 46x hilfreich)
Erbschaftssteuererklärung FA Verwandschaftsgrad

Hallo zusammen,

Um eine kurze Einleitung zu geben:
Es geht um einen Alleinerben - Verhältnis Großneffe.
Es gab kein Testament und es wurde ein Erbschein über einen Notar beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und ausgestellt.

Nun fordert das zuständige FA zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung auf.
Mir ist bekannt, dass diese nach bestem Gewissen vollständig ausgefüllt werden muss und unter Einhaltung der gesetzten Frist an das FA zurück gesandt werden muss.
Mir ist ebenfalls bekannt, dass das FA Kontrollmitteilungen erhält bzw. anfordern kann von Bank, Notar sowie Standesamt etc.

Soviel zur Einleitung - Nun die eigentlich Frage die sich mir stellt:

Nach den Angaben zu Kontoständen der Banken und sonstigen Vermögensgegenständen muss auch das "Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser" angegeben werden. Was in diesem Fall Großneffe wäre.
Da mein Vater verstorben ist und als Neffe eingetreten wäre, trete ich nun als Großneffe ein.

Auf der Sterbefallbescheinigung vom Standesamt ist diese Beziehung als Neffe angegeben.
Bei dem notariellen Erbscheinantrag an Eides statt stehen die Verhältnisse des Stammbaums wie o.g. was bedeuten würde, dass ich als Großneffe eintrete.
(Auf dem Erbschein selbst, sind keine Angaben zum Verwandschaftsgrad genannt.)

Welches der Dokumente trägt nun mehr Gewicht ? Beides sind "Kontrollmitteilungen" - Vorausgesetzt es liegen beide Dokumente (Antrag des Erbscheins beim Notar sowie Sterbefallbescheinigung des Standesamt) vor ?


Angenommen ich komme der Richtigkeit dieser Angabe nicht nach, wird das FA erstmal eine Rückfrage stellen oder mache ich mich gleich dem Versuch der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung schuldig ?








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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So schlimm ist das nicht. Habe auch nicht in Erinnerung inwieweit das Auswirkungen auf die Erbschafts-Steuer hat. Gebe es aber lieber korrekt an, etwa "als Erbnachfolger meines Vaters (Neffe)". Dann kann das FA sich das selbst ausrechnen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es ist völlig egal, ob Du Neffe oder Großneffe angibst.

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#3
 Von 
guest-12309.06.2013 12:03:57
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich bezweifele stark, dass diese Angabe egal ist.
Denn als Großneffe kommt die Steuerklasse 3 zu tragen, als Neffe die günstigere Steuerklasse 2.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Du hast Recht, siehe meine Antwort im Erbrecht.

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