Hallo, liebe Ratgeber,
eine Verwandte von mir ist Ende letzten Jahres gestorben und ich bin Alleinerbin, aber mit 10 Vermächtnissen beschwert. Die Banken der Verstorbenen haben die Kontostände dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Es gab ein notarielles Testament. Das zuständige Nachlassgericht hat alle Institutionen, die mit einem Vermächtnis bedacht worden sind, angeschrieben. 6 haben sich bei mir gemeldet und ich habe diese Vermächtnisse ausbezahlt. 4 haben sich bisher noch nicht bei mir gemeldet.
Bis wann muss ich die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt abgeben? Zum einen habe ich gehört, dass ich auf die Aufforderung vom Finanzamt warten kann, da das Finanzamt ja Information über den Tod und die ungefähre Höhe des Erbes hat. Zum anderen habe ich gelesen, dass man spätestens drei Monate nach Erbannahme die Erbschaftssteuererklärung abgeben muss.
Wenn ich jetzt schon, also vor Aufforderung des Finanzamts, die Erbschaftssteuererklärung abgeben muss, habe ich noch nicht alle Vermächtnisse ausbezahlen können, da noch nicht angefordert. Das Erbe umfasst „nur" Fonds/Aktien und so gut wie kein Bargeld, d. h. um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, muss ich Fonds/Aktien verkaufen. Da aufgrund von Corona die Fonds/Aktien derzeit nur mit erheblichem Verlust verkauft werden können, wäre ich froh, wenn ich die Steuer so weit wie möglich nach hinten verschieben kann, in der Hoffnung, dass sich die Fonds wieder erholen.
Ist es korrekt, dass ich auf die Anforderung vom Finanzamt warten kann?
-- Editiert von Moderator am 24.10.2020 18:45
-- Thema wurde verschoben am 24.10.2020 18:45
Erbschaftssteuererklärung bis wann abgeben
Haben Sie sich versteuert?
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Zitat:Bis wann muss ich die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt abgeben?
Zunächst einmal musst Du die Erbschaft nur anzeigen. Das hätte aber innerhalb von 3 Monaten erfolgt sein müssen. Auf Basis der Anzeige entscheidet das Finanzamt dann, ob es den Erben zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert.
Die Anzeige beim FiAmt ist ja durch die Meldungen der Banken erfolgt. Mir wurde gesagt, dass das reicht. Oder etwa nicht
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Die Anzeige der Bank reicht zwar nicht, aber wahrscheinlich liegt ein Fall des § 30 Abs. 3 ErbStG vor. Dann müsste der Erbe den Erwerb auch nicht selbst anzeigen.
Ja, es gab ein notarielles Testament, welches durch das Nachlassgericht eröffnet worden ist. Somit gehe ich mal davon aus, dass § 30 Abs. 3 ErbStG greift.
Wenn alles so seine Ordnung hat, spricht FiAmt wurde von Banken über den Erbfalls informiert sowie über die Testamentseröffnung vom Nachlassgericht, kann ich dann warten, bis mich das FiAmt zur Erbschaftssteuererklärung auffordert?
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag!
Zitat:kann ich dann warten, bis mich das FiAmt zur Erbschaftssteuererklärung auffordert?
Ja
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