Hallo,
mein Bruder und ich werden das Grundstück mit dem sich darauf befindlichen Einfamilienhaus unserer Eltern erben.
Das Grundstück wurde von unseren Eltern 1994 erworben, das Haus wurde 1995 fertiggestellt. Eine Option im Erbfall (was noch lange dauern möge) wäre, das Grundstück mit dem Haus zu verkaufen. Greift in diesem Fall die Erbschaftssteuer und wenn, was wären geeignete Gegenmassnahmen?
Viele Grüße
Uwe H.
Erbschaftsteuer / Eigenheim
26. Dezember 2015
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Frage vom 26. Dezember 2015 | 10:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsteuer / Eigenheim
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2015 | 14:42
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Wie hoch ist der Wert der gesamten Erbschaft?
Ggf davor Schenkungen vornehmen.
#2
Antwort vom 27. Dezember 2015 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Jedes Kind kann insgesamt, das heißt unter Einbeziehung des Hauswertes 400.000€ steuerfrei erben. Im Regelfall reicht das aus, damit die Erbschaft des Hauses steuerfrei bleibt.
Ob das Haus verkauft wird oder nicht, ist dabei übrigens nicht relevant.
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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