Erbschaftsteuer - Finanzamt lässt sich Zeit bei der Prüfung des Verkehrswertgutachtens

24. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
werner2541
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsteuer - Finanzamt lässt sich Zeit bei der Prüfung des Verkehrswertgutachtens

Hallo liebes Forum,

mein Name ist Werner und ich habe aktuell folgendes Anliegen, weswegen ich mich hier an Euch wenden möchte.

Im November 2015 bin ich, bedingt durch den Tod meines Großonkels (der Bruder meiner Großmutter) zum Alleinerben eines Reihenendhauses und einem kleinen Bargeldbetrag geworden.

Darauf hin begannen die üblichen Vorgänge, wie Erbschaftsteuererklärung, Festsetzen des Wertes des Hauses etc.

Das Finanzamt hat mir dann im Erbschaftsteuerbescheid den Wert der vererbten Immobilie mitgeteilt. Dieser lag allerdings meiner Ansicht nach deutlich über dem tatsächlichen und auch zu erzielenden Wert. Darauf hin nahm ich Kontakt zu einem öffentlich bestellenten und vereidigten Sachverständigen auf, der ein Verkehrswertgutachten der betreffenden Immobilie erstellte. Ich legte fristgerecht Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ein und reichte das Gutachten dazu. Dies geschah im Juni 2016.

Es verstrichen einige Monate ehe ich zum ersten Mal bei der zuständigen Behörde anrief, um mich nach dem Status des Verfahrens zu erkundigen. Meine Sachberaterin konnte mir nur sagen, dass das Gutachten in Prüfung ist und sich der Prozess auf Grund von Personalknappheit noch einige Monate hinziehen könnte. Ich nahm diese Aussage erstmal so hin und wartete weiter ab.

Unterdessen hatte ich natürlich schon fristgerecht meine, auf Grundlage des Gutachtens um einen zweistellen Tausend-Euro-Betrag zu hohe, Steuerschuld beglichen.

Ich ließ also wieder ein Paar Monate ins Land streichen und nahm im Juni 2017 erneut Kontakt zum Finanzamt auf. Wieder wurde ich vertröstet, diesmal von einer anderen Sachbearbeiterin. Ich müsse mit Wartezeiten von ein bis zwei Jahren ab Tag des Einreichens rechnen. Ich hakte noch mehrmals nach, aber bei ihr war nichts zu wollen. Also fand ich mich erneut damit ab.

Nun passierte satte zwölf Monate wieder nichts. Also, unterdessen hatten wir es Juli 2018, ganze zwei Jahre nach dem Einreichen des Gutachtens und drei Jahre nach dem Tod meines Großonkels, und ich rief erneut das Finanzamt an. Wieder die Sachbearbeiterin aus 2016 - wieder die gleichen Worte: "...gedulden Sie sich. Das Personal ist knapp und wir haben viel zu tun. Rechnen Sie mit bis zu vier Jahren."

Nun meine Frage an Euch:

Kann soetwas sein? Kann sich das Finanzamt satte 2 Jahre Zeit lassen, um ein einfaches Gutachten zu prüfen? Kann das Finanzamt einfach mein Geld behalten und vermeintlich darauf hoffen, dass ich auch noch zeitnah ablebe, um die Sache abzuhaken?

Ich selbst prüfe beruflich deutlich komplexere Gutachten in einem Quantum der Zeit, die hier scheinbar benötigt werden.

Ist das Alles rechtens?


LG Werner

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Das FA wird einen Bausachverständigen mit der Prüfung des Gutachtens beauftragen und der wird nicht nur Ihren Fall auf dem Tisch haben, sondern vermutlich mehr als einhundert.

Gleichwohl ist der Zeitraum zu lang. Sie haben die Möglichkeit, Untätigkeitsklage beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Darüber hinaus hätte Ihre Steuerberaterin zusammen mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragen können, sodass die strittige Steuer noch nicht fällig gewesen wäre.

-- Editiert von Cybert. am 24.08.2018 15:09

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von werner2541):
Ist das Alles rechtens?


Im Grunde genommen, ja.
Es gibt keine vorgegebene Frist, in denen das Finanzamt entscheiden muss.

ABER Sie brauchen trotzdem nicht bis zum Ende Ihres Lebens warten.
Vergehen seit Einlegung des Einspruchs mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird und über Ihren Einspruch entscheidet, ist die Untätigkeitsklage eine Möglichkeit (§ 46 FGO ).
Diese ist beim für Sie zuständigen Finanzgericht einzureichen.

Vorher sollten Sie aber schriftlich die Bearbeitung beim Finanzamt anmahnen!

edit: Cybert war schneller.

-- Editiert von spatenklopper am 24.08.2018 15:16

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Oder Sie können sich freuen, denn lukrativer (6 %p.a.) als beim FA kann man sein Geld zur Zeit bei vergleichbarem Risiko wohl kaum anlegen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Die Erbschaftsteuer wird aber nicht gem. § 233a AO verzinst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Stimmt! Hatte ich übersehen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
werner2541
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antworten!

Das bedeutet, dass ich mich mal um eine schriftliche Mahnung Richtung Finanzamt kümmern muss.

Gibt es Erfahrungswerte, ob sich das Anmahnen negativ auf das Ergebnis der Prüfung des Gutachtens auswirken kann?

Lg Werner

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#7
 Von 
werner2541
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich bin nun endlich vom Finanzamz darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass meinem Einspruch gegen den Bescheid über die Festellung des Grundbesitzwertes stattgegeben wurde. Nun ersetzt der neue Bescheid den alten, ich kann aus dem neuen Bescheid leider nicht entnehmen, wie jetzt weiter verfahren wird.

Korrigiert das Finanzamt nun selbst den Erbschaftssteuerbescheid, oder muss ich tätig werden?

Vielleicht kann mir da jemand helfen.

Lg Werner

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat:
Korrigiert das Finanzamt nun selbst den Erbschaftssteuerbescheid, oder muss ich tätig werden?

Ja, da der Feststellungsbescheid ein Grundlagenbescheid für die Erbschaftsteuerfestsetzung ist. -> 175 AO

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
werner2541
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat:
Korrigiert das Finanzamt nun selbst den Erbschaftssteuerbescheid, oder muss ich tätig werden?

Ja, da der Feststellungsbescheid ein Grundlagenbescheid für die Erbschaftsteuerfestsetzung ist. -> 175 AO


Erstmal vielen Dank für die Antwort, allerdings ist die zitierte Frage mit einer Disjunktion versehen, sodass ich nun nicht weiß, auf welchen Teil sich die Antwort bezieht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Das FA wir eigenständig tätig!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
werner2541
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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